Geschrieben von Robert_D
am 01. Februar 2007 09:37:25:
Als Antwort auf: Re: ICh seh schon das wird .... geschrieben von Katja am 01. Februar 2007 09:17:09:
Hallo Katja,
danke für die Fundstelle, das war genau das, was ich gebraucht habe ...
Leider ist sich der Gesetzgeber aber offenbar noch nicht ganz mit sich selbst im Reinen, wie er solche Fälle nun künftig behandeln möchte:
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung sind seit 1.5.2005 schwere PKW über 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht wie andere PKW nach dem Hubraum und dem Emissionsverhalten zu besteuern. Die Neuregelung erfasst neben Wohnmobilen auch sog. Büromobile, Konferenzmobile und bauartähnliche Fahrzeuge. Im Hinblick auf eine mögliche rückwirkende Neuregelung werden jedoch derartige Fahrzeuge unter dem Vorbehalt der Nachprüfung weiterhin wie LKW nach Gewicht besteuert.
[...]
Auch bei der Beurteilung von verkehrsrechtlich zu Büromobilen oder Konferenzmobilen umgeschriebenen Fahrzeugen gilt, dass die verkehrsrechtliche Einstufung für die kraftfahrzeugsteuerliche Beurteilung nicht verbindlich ist.
Also mal wieder: nichts genaues weiß man nicht, man sollte besser erst mal abwarten, bis sich unsere Politiker mit ihren Ausschüssen, Lobbyisten und sonstigen grauen Einflußnehmern geeinigt haben ...
Na ja.
Aber immerhin weiß Alex jetzt wenigstens, daß es "da noch etwas gibt"...
Schönen Gruß,
Robert