Geschrieben von Robert_D
am 31. Januar 2007 19:07:57:
Als Antwort auf: OT: Lebenshilfe Forum ! geschrieben von Flossenpfleger am 31. Januar 2007 18:43:11:
Hallo Alex,
steuertechnisch wäre die "Rückrüstung" zum PKW eine reine Katastrophe: der Wagen würde - so du nicht ein extrem aufwendiges Einzelgutachten zu den Abgaswerten machen lassen würdest - als überhaupt nicht schadstoffarm eingestuft werden - trotz geregeltem Katalysator, Rußfilter, Abgasrückführung und weiß-der-Geier-was-allem.
Das bestehende Abgasgutachten für das Spenderfahrzeug wäre definitiv nicht auf das Empfängerfahrzeug übertragbar, weil sich das eben nicht nur auf Motor und Abgasreinigung bezieht, sondern auch auf Getriebeabstufung, Achsübersetzung, Fahrzeuggewicht, Luftwiderstand und was-weiß-ich-noch-alles.
Insofern dürfte sich das wohl nicht lohnen.
Aber sei auf der Hut: es gibt doch seit gut einem Jahr die neue Verordnung, daß viele große Geländewagen und Pickups in steuerlicher Hinsicht von amts wegen wieder vom LKW zum PKW degradiert werden, was in vielen Fällen den fiskalischen Super-GAU bedeutet.
Solltest du also dann doch überlegen, das Fahrzeug als LKW wieder aufzubauen, könnte es schlimmstenfalls passieren, daß die Versicherung die hohen Prämien für einen hochpotenten Lastwagen, das Finanzamt jedoch die extrem hohen Steuern für einen großvolumigen PKW ohne jede Abgasnorm einkassieren wollen ...
Darüber solltest du also vorher unbedingt einmal mit deinem Finanzamt Kontakt aufnehmen und auf eine VERBINDLICHE Auskunft bestehen!
Zum Thema "verbindliche Auskunft des Finanzamts":
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die verbindliche Auskunft, soweit sie gesetzlich nicht normiert ist, durch Schreiben vom 29. Dezember 2003 neu geregelt. Das Schreiben informiert darüber, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit über einen bestimmten Sachverhalt bei der Finanzverwaltung eine verbindliche Auskunft eingeholt werden kann.
Eine verbindliche Auskunft ist hiernach ausgeschlossen, wenn der Sachverhalt im Wesentlichen bereits verwirklicht ist; in diesem Fall kann über die Rechtsfragen ausschließlich im Rahmen des Veranlagungs- oder Feststellungsverfahrens entschieden werden. Jedoch ist eine Auskunftserteilung möglich, sofern der Antragsteller die Umgestaltung eines bereits vorliegenden Sachverhalts ernsthaft plant, insbesondere wenn es sich um Sachverhalte mit wesentlichen Auswirkungen für die Zukunft (zum Beispiel Dauersachverhalte) handelt.
Daneben thematisiert das Schreiben die Bindungswirkung von verbindlichen Aussagen. Eine Bindungswirkung tritt hiernach aufgrund von Treu und Glauben ein, wenn der Antragsteller die von der Auskunft abhängig gemachte Disposition tatsächlich getroffen hat. Jedoch sei das Finanzamt an die Auskunft nicht gebunden, wenn es nachträglich eine für den Antragsteller günstige Entscheidung treffen möchte.
Allerdings gibt es hierbei seit dem 01.01.2007 schon wieder eine - ziemlich dreiste - Änderung:
Finanzämter können nach dem Jahressteuergesetz 2007 für verbindliche Auskünfte an Steuerpflichtige Gebühren verlangen. Die Auskunftsgebühr ist vom Antragsteller vorab zu zahlen und richtet sich nach dem Gegenstandswert, den der Steuerpflichtige selbst zu ermitteln hat. Kann der Wert nicht bestimmt werden, so wird eine Zeitgebühr von 50 Euro je angefangene halbe Stunde, mindestens aber 100 Euro in Rechnung gestellt.
wertabhängige Auskunftsgebühr: Die Gebührentabelle basiert auf § 34 Gerichtskostengesetz. Der Mindestwert beträgt 5.000 Euro und ergibt so eine Auskunftsgebühr von 121 Euro. Ein Gegenstandswert von 10.000 Euro würde eine Auskunftsgebühr in Höhe von 196 Euro und ein Gegenstandswert von 50.000 Euro eine Gebühr von 456 Euro kosten.
Die Gebühr soll vermeiden, dass im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts die Finanzämter mit Anfragen "zugeschüttet" werden. Unverbindliche Auskünfte vom Finanzamt, bei denen der Steuerpflichtige keinen Rechtsanspruch auf Richtigkeit hat, bleiben weiterhin gebührenfrei.
Aber trotzdem: wenn du ernsthaft einen solchen Umbau erwägst, kannst du ja zumindest mal beim Finanzamt nachfragen, wie problematisch man das dort sieht.
Wenn sich die Leute halbwegs zugänglich zeigen, könntest du über die Investition der 121 Euro ja mal ernsthaft nachdenken, damit das Finanzamt dir nicht hinterher doch noch eine lange Nase dreht, weil es seine Meinung inzwischen geändert hat.
Ist leider alles nicht so einfach ...
(
Schönen Gruß,
Robert
*Steuern, Steuern, Steuern - aaaargh, ich kanns nicht mehr hören!*