Verordnungen in Wikipedia:
de.wikipedia.org/wiki/Verordnung
Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien:
www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/...tionFile.pdf/GGO.pdf
Darin §65 Nr. 1:
Hat der Bundesrat einer Rechtsverordnung nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt, so wird wie folgt verfahren:
1. Eine Rechtsverordnung, die von der Bundesregierung erlassen wird, muss von ihr in der geänderten Fassung erneut beschlossen werden, falls sie die Rechtsverordnung der Maßgabe des Bundesrates entsprechend erlassen will. In der Kabinettvorlage ist die Auffassung des federführenden Bundesministeriums zu den Änderungen darzulegen. Beschließt die Bundesregierung die Rechtsverordnung nicht in der Fassung, der der Bundesrat zugestimmt hat, so muss die Bundesregierung
sie dem Bundesrat erneut zur Zustimmung vorlegen, wenn sie nicht auf den Erlass der Rechtsverordnung verzichtet.
Zu der letzten Frage gibt es einen schönen Merksatz, den jeder Jurist/Beamte etc. schon im ersten Semester lernt:
Bundesrecht bricht Landesrecht (Art. 31 Grundgesetz)
Auch hierzu Wikipedia:
de.wikipedia.org/wiki/Rechtsquelle
Alles klar!? Alle weiteren Fragen werden nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) in Rechnung gestellt! [img]./grins.gif[/img]
Gruß Kai