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Das ist weitgehend bedeutungslos.... 17 Jahre 3 Monate her #89580

  • dieselflo
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...es geht in dem Antrag ja nur darum, ob der Bundestag der Bundesregierung eine generelle Ausnahme in Auftrag gibt. Das ist erwartungsgemäß nicht geschehen, das ist reinste Routine, der Antrag kommt ja von der Opposition.



Interessant ist vielmehr, dass der Bundesrat der Plakettenverordnung nur unter Auflage der Veränderung zugestimmt hat. Die Bundesregierung muss jetzt die Ausnahme für Oldtimer in die Verordnung mit aufnehmen. Wenn sie das nicht tut, wird die (neue) Verordnung wieder am Bundesrat scheitern, solange dort kein Stimmungswandel eintritt.



Übrigens: wer die Zusammenhänge des politischen Systems nicht verstehen will und deshalb nach einer Diktatur ruft, der soll aufmerksam beobachten, wie man das Feinstaub-Problem während der Olympiade in China lösen wird.....



Gruß dieselflo



Re:Sarkasmus prallt 17 Jahre 3 Monate her #89582

  • Michael.B
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an Dir wohl wirkungslos ab?



Michael[img]./zwinkern.gif[/img]

ah jo.... 17 Jahre 3 Monate her #89583

  • dieselflo
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....war nicht böse gemeint[img]./zwinkern.gif[/img]



gruß dieselflo

Re: Das Problem bei reiflicher Überlegung ist, 17 Jahre 3 Monate her #89584

  • Michael.B
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daß Du zwar recht hast, aber eines der 700 ( Äh wieviel Abgeordnete hammer eichentlich seit der Wende, früher wusste ich das mal...)Gene heisst Bundesempörungsbeauftragte C.R.



Immer wenn die loslegt, zweifel ich an dem System.



Blöderweise schau ich mir das System halt schon etwa 10 Jahre länger an, als die Meisten hier.



Tja:



ich hoffe mal, ich finde immer eine Schlafcouch in Berlin ( Das ich schon seit Vorwendezeiten heiss und innig liebe) und ich darf weiterhin als Beifahrer eines Holländers ohne deutsche Plakette kommen.

Ansonsten fliege ich - feinstaubfrei und umweltfreundlich und lande in Tempelhof.

( Oder hab ich schon wieder was missverstanden???)



Nee, bestimmt nicht - wärs nicht so, dürften die Airbusse und Boeings ja nicht landen...

Und die Canadairs und Embraeers mit Kabinenhöhe knapp einsfünfundachtzich auch nicht - wer hat DIE Vögel eigentlich zugelassen?



Geht auch schneller - so gesehen; und Lady kann das Auto in der Nähe günstiger Gastankstellen einfach weiter fahren..



Ach doch:



Ich denke mal, es wird noch ein Treffen in Berlin geben.

Das Meilenwerk wird stänkern, vielleicht gibts ne Ausnahmegenehmigung ( Ganz bestimmt - dort sitzen Edelfirmen..)

Michael





Re: Feinstaub - zu früh gefreut? Bundestag lehnt generelle Ausnahmen ab... 17 Jahre 3 Monate her #89585

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Moinsen,



es ist zwar ein wenig tröstlich, daß es scheinbar nicht nur mir so geht, etlichess vom erlernten Wissen um die Struktur und Funktionsweise unserer Legislative bei Altzheimer abgegeben zu haben... [img]./traurig.gif[/img]



Aber, und da käme einer ins Spiel, der sich noch etwas besser an das, was man mal in Staatskunde gelernt hat, erinnern kann, wie ist dieser Passus zu verstehen:



Änderung der Plakettenverordnung (35.BlmSchV)-Ausnahmen für Oldtimer: Der Bundesrat hat am 21.9.07 beschlossen, mittels "erste Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)" die Ausnahmen zur Plakettenverordnung zu ändern. Somit sind die Ausnahmen erweitert für....., sowie Oldtimer gem. § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen. Diese Änderung zielt auf die Aufnahme historischer Fahrzeuge in den Ausnahmekatalog ab, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Die Anzahl der Fahrzeuge und deren geringe Fahrleistung rechtfertigen eine Ausnahme von den Fahrverboten in den Umweltzonen. Die Änderung muss noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.



(Quelle: Rundschreiben des Spediteursverbandes)



Wenn ich diese Passage richtig vertsehe, ist eigentlich alles soweit in Sack und Tüten. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald die Oldtimer in den Ausnahmekatalog aufgenommen worden sind. Es handelte demnach nur noch um einen rein formalen Akt. Oder kann dieser Änderungsvorgabe wiederum von der Bundesregierung bzw. dem gesetzgebenden Ministerium gekippt werden?



Selbst wenn die Oldtimer qua Verordnung vom allgemeinen Fahrverbot ausgenommen werden sollten, können die Kommunen diese Ausnahme trotzdem z.B in einer Weise ein- bzw. beschränken, wie es sich die Berliner Schlauköpfe um Fr. Lompscher ausgedacht haben (Ist das dann Verwaltungsrecht)?



defizitäres Staatrechtverständnis eingestehende Grüße



Martin

Ach menno - ist doch Wochenende! ;-) 17 Jahre 3 Monate her #89586

  • Coup
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Verordnungen in Wikipedia: de.wikipedia.org/wiki/Verordnung



Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien: www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/...tionFile.pdf/GGO.pdf



Darin §65 Nr. 1:

Hat der Bundesrat einer Rechtsverordnung nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt, so wird wie folgt verfahren:

1. Eine Rechtsverordnung, die von der Bundesregierung erlassen wird, muss von ihr in der geänderten Fassung erneut beschlossen werden, falls sie die Rechtsverordnung der Maßgabe des Bundesrates entsprechend erlassen will. In der Kabinettvorlage ist die Auffassung des federführenden Bundesministeriums zu den Änderungen darzulegen. Beschließt die Bundesregierung die Rechtsverordnung nicht in der Fassung, der der Bundesrat zugestimmt hat, so muss die Bundesregierung

sie dem Bundesrat erneut zur Zustimmung vorlegen, wenn sie nicht auf den Erlass der Rechtsverordnung verzichtet.



Zu der letzten Frage gibt es einen schönen Merksatz, den jeder Jurist/Beamte etc. schon im ersten Semester lernt:

Bundesrecht bricht Landesrecht (Art. 31 Grundgesetz)

Auch hierzu Wikipedia: de.wikipedia.org/wiki/Rechtsquelle



Alles klar!? Alle weiteren Fragen werden nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) in Rechnung gestellt! [img]./grins.gif[/img]



Gruß Kai
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