Moinsen,
wenn das mal wieder nicht ein klassisches Possenspiel unserer förderalen Grundordnung ist....
Überspitzt könnte man feststellen, daß der Bund, so er denn eine allgemeine Ausnahme für Oldtimer festschriebe, von den Kommunen mit in die Pflicht genommen werden könnte, sollten Grenzwerte überschritten werden und die EU wegen der Nichteinhaltung Bußgelder verhängt.
So wie es bis dato festgeschrieben ist, kann er sich auf die Position zurückziehen , den allgemeinen Rahmen festgelegt zu haben, der den Ländern bzw. Komunen das nötige rechtliche Instrumentarium zur Verfügung stellt, je nach Situation Vorort die geeigneten Maßnahmen ergreifen zu können, um die Einhaltung der Grenz- und Richtwerte zu gewährleisten.
Die Verantwortung haben somit in letzter Konsequenz die einzelnen Kommmunen. Sollen die doch sehen, wie sie längs kommen. Der Bund kann seine Hände in Unschuld waschen...
Ich mag mit dieser Einschätzung falsch liegen, aber irgendwie beschleicht mich schon das Gefühl, daß der Zug Lutreinhaltung aufs falsche Gleis gesetzt wurde. Das ganze gleicht doch eher einem großen Verschiebebahnhof der Verantwortlichkeiten, weil keiner mehr einen Plan hat, wer und wie die Weichen zu stellen sind... [img]./zwinkern.gif[/img]
Das Hohelied auf unser Gemeinwesen pfeifende Grüße
Martin