Oldtimer Portal für Mercedes-Klassiker
Unabhängig und Clubneutral

Sternschuppenforum - Willkommen im Forum für die Mercedes-Baureihen 108-109-111-112-113
Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
Willkommen im Forum für die Mercedes-Baureihen 108-109-111-112-113. Um die Beiträge nach bestimmten Themen zu durchsuchen, nutzt bitte die SUCHFUNKTION .
Für Inserate gibt es den kostenlosen Kleinanzeigenmarkt

THEMA:

Paul gesucht: Wagen in Holland im Visier 16 Jahre 1 Monat her #99747

  • Oliver
  • Olivers Avatar Autor
Hallo Paul, habe leider keine Mail o. Tel.nr. von Dir und versuche es so. Vielleicht erinnerst Du Dich an den Luftfeder workshop, bei dem wir uns kennen gelernt haben. Ich war mit meinem 300 SE Coupe (silber / blau) da.

Ich könnte z.Zt. gut Deine Hilfe gebrauchen, weil ich Nähe Rotterdamm in Zwijndrecht ein Mercedes Cabrio (124) gefunden habe, das mich sehr interessiert. Weißt Du wie man so einen Wagen hier her bekommt (Formalitäten), Steuern, Einfuhr, Zoll etc. und was man für die deutsche Zulassung für holländische Papiere benötigt? Vielleicht könnten wir ja mal Kontakt aufnehmen (kettner-gyhum@compro-tel.net). Kannst ja mal Deine Tel.nr. schicken.

Viele Grüsse aus Gyhum

Oliver

Re: Paul gesucht: Wagen in Holland im Visier 16 Jahre 1 Monat her #99748

  • paul
  • pauls Avatar
  • Offline
  • Beiträge: 6658
  • Dank erhalten: 7
Paul @ W111.net funzt ......



Aber etwas mehr Info benoetigt.

Wenn hollaendisches Kennzeichen kein Problem. wenn ohne Kennzeichen, weil z.B. USA-Einfuhr, dann musst du die Einfuhrpapiere innerhalb die EU dazu bekommen und die Zollpapiere.



Wenn da Alles dazu ist, dann kannst du m.E ohne weiteres die deutschen Papiere zum Fahrzeug bekommen. Aber ich habe noch nie ein Fahrzeug von Holland nach Deutschland eingefuehrt. Das war einzig meinen W108 aus der Schweiz (nicht EU) nach Holland .... Also ein "Sachverstaendiger" dazu bin ich eigentlich nicht .....



Jedoch, melde dich mal mit deine Fragen.



Tante Google weiß die Antwort.... 16 Jahre 1 Monat her #99754

  • Flossenpfleger
  • Flossenpflegers Avatar Autor
Hallo Oliver, einfach mal reinkopiert !

Schöne Grüße vom Flossenpfleger



url=http://www.stva-ac.de/Dienstleistung/KFZzulassung/einfuhr/einfuhrgebraucht.html]http://www.stva-ac.de/Dienstleistung/KFZzulassung/einfuhr/einfuhrgebraucht.html[/url

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:



* Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

* bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis der/des Geschäftsführer/s

* Vollgutachten des TÜV, wenn Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat

* AU-Bescheinigung

* vollständige ausländische Fahrzeugpapiere

In folgenden EU-Staaten wurden bereits die aus zwei Teilen bestehende Zulassungsbescheinigung eingeführt:

Finnland, Schweden, Dänemark, Niederlande, Litauen, Luxemburg, Österreich

* Kaufvertrag über den Erwerb des gebrauchten Fahrzeuges

* Alter Fahrzeugbrief, wenn das Fahrzeug schon einmal in Deutschland

zugelassen war,und nicht nach dem 01.10.2005 in einem EU-Land eingezogen

wurde oder Nachweis über den Verbleib, wenn PKW länger als 3 Jahre im Ausland

zugelassen war (ggf. Prüfung des Einzelfalles)

(Wenn das Fahrzeug im Ausland mit einer EG-Typengenehmigung zugelassen war,

gelten die deutschen HU/AU Fristen)

* Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

* (Zollunbedenklichkeitsbescheinigung und ausländische Fahrzeugpapiere, wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land stammt)

* Vollmacht/Einzugsermächtigung, wenn ein Beauftragter für Sie den Antrag stellt

* Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

* Die ausländischen Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder werden eingezogen

* Lastschrifteinzugsermächtigung mit Angabe der Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig



Der ADAC sagt :



Überführung nach Deutschland



Für die Überführung aus dem Kaufland nach Deutschland ist generell das Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes geeignet. Dieses ist jedoch nur in einigen interessanten Kaufländern (Spanien, Dänemark) ohne weiteres und mit der entsprechenden Versicherung zu bekommen. Problemlos ist der Transport auf dem Anhänger, weil dazu keine Zulassung des Fahrzeuges notwendig ist. Aus den Niederlanden holen die meisten deutschen Käufer ihre Neufahrzeuge mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen nach Deutschland, obwohl es genaugenommen den Bestimmungen nach nicht für die Benutzung im Ausland und demnach auch nicht für die Rückholung nach Deutschland vorgesehen ist. Die deutschen Zulassungsstellen, bei denen das Kennzeichen zu bekommen ist, handhaben die Ausgabe aufgrund der unklaren Bestimmungen unterschiedlich. Bei Bedarf sollten Sie also direkt bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsstelle nachfragen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für das Kurzzeitkennzeichen und den Zweck der Überführung abgeschlossen wird, ist auch dann gültig, wenn ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland gefahren wird.



Zulassungsverfahren



Bei Ihrer Zulassungsstelle müssen Sie regelmäßig folgende Papiere vorlegen:



· Personalausweis oder Reisepass



· Versicherungsbestätigung des Kfz-Haftpflichtversicherers Ihrer Wahl



· Originalkaufrechnung oder Kaufvertrag



· ausländische Fahrzeugpapiere



· COC (EU-Typengenehmigung)



· Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer



· Umsatzsteuererklärung

Re: Paul gesucht: Wagen in Holland im Visier 16 Jahre 1 Monat her #99757

  • strichacht68
  • strichacht68s Avatar Autor
Hallo Oliver,



bin zufällig über Deine Anfrage "gestolpert"!



Du kannst dieses Auto aus Holland mit den dazugehörigen Papieren ohne weiteres nach Deutschland überführen.



Es sind keinerlei weitere Formalitäten von Nöten.



Mit dem PKW fährst Du zum TÜV (in West) oder DEKRA (Ost) und führst den Wagen vor.



Dort wird eine sogenannte "Vollabnahme" gemacht.



Im Prinzip, eine HU mit etwas gründlicherer Kontrolle der Identnummern und technischen Daten, da die Papiere in der Regel noch unterschiedlich sind.



Hört ja bald auch alles auf, wegen EU-Papieren! [img]./laecheln.gif[/img]



Der Ingenieur hat dann alle nötigen Daten zur Hand, füllt einen Vordruck aus, mit diesem bekommst Du bei der Zulassungsstelle neue deutsche Papiere.



Das war es! Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, daß der Wagen nicht gestohlen ist, oder schon in Deutschland zugelassen ist etc. ist nicht mehr erforderlich!



Anders, wenn Du beim Händler kaufst.

Dort ist i.d.R. die Mehrwertsteuer im Preis enthalten.



Diese kannst Du, wenn Du gewerbetreibend bist, wieder zurückbekommen.



Oder aber, Ihr einigt Euch auf den Betrag ohne MwSt....





Habe selber so schon etliche alte Fahrzeuge aus dem EU-Umland in Deutschland zugelassen...



Viel Erfolg und unfallfreie Fahrt mit dem Neuerwerb!



Gruß... Sascha



Moderatoren: Robert_D
Ladezeit der Seite: 0.321 Sekunden
  • Galerie