Hallo Oliver, einfach mal reinkopiert !
Schöne Grüße vom Flossenpfleger
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Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
* Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
* bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis der/des Geschäftsführer/s
* Vollgutachten des TÜV, wenn Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat
* AU-Bescheinigung
* vollständige ausländische Fahrzeugpapiere
In folgenden EU-Staaten wurden bereits die aus zwei Teilen bestehende Zulassungsbescheinigung eingeführt:
Finnland, Schweden, Dänemark, Niederlande, Litauen, Luxemburg, Österreich
* Kaufvertrag über den Erwerb des gebrauchten Fahrzeuges
* Alter Fahrzeugbrief, wenn das Fahrzeug schon einmal in Deutschland
zugelassen war,und nicht nach dem 01.10.2005 in einem EU-Land eingezogen
wurde oder Nachweis über den Verbleib, wenn PKW länger als 3 Jahre im Ausland
zugelassen war (ggf. Prüfung des Einzelfalles)
(Wenn das Fahrzeug im Ausland mit einer EG-Typengenehmigung zugelassen war,
gelten die deutschen HU/AU Fristen)
* Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
* (Zollunbedenklichkeitsbescheinigung und ausländische Fahrzeugpapiere, wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land stammt)
* Vollmacht/Einzugsermächtigung, wenn ein Beauftragter für Sie den Antrag stellt
* Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
* Die ausländischen Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder werden eingezogen
* Lastschrifteinzugsermächtigung mit Angabe der Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig
Der ADAC sagt :
Überführung nach Deutschland
Für die Überführung aus dem Kaufland nach Deutschland ist generell das Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes geeignet. Dieses ist jedoch nur in einigen interessanten Kaufländern (Spanien, Dänemark) ohne weiteres und mit der entsprechenden Versicherung zu bekommen. Problemlos ist der Transport auf dem Anhänger, weil dazu keine Zulassung des Fahrzeuges notwendig ist. Aus den Niederlanden holen die meisten deutschen Käufer ihre Neufahrzeuge mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen nach Deutschland, obwohl es genaugenommen den Bestimmungen nach nicht für die Benutzung im Ausland und demnach auch nicht für die Rückholung nach Deutschland vorgesehen ist. Die deutschen Zulassungsstellen, bei denen das Kennzeichen zu bekommen ist, handhaben die Ausgabe aufgrund der unklaren Bestimmungen unterschiedlich. Bei Bedarf sollten Sie also direkt bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsstelle nachfragen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für das Kurzzeitkennzeichen und den Zweck der Überführung abgeschlossen wird, ist auch dann gültig, wenn ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland gefahren wird.
Zulassungsverfahren
Bei Ihrer Zulassungsstelle müssen Sie regelmäßig folgende Papiere vorlegen:
· Personalausweis oder Reisepass
· Versicherungsbestätigung des Kfz-Haftpflichtversicherers Ihrer Wahl
· Originalkaufrechnung oder Kaufvertrag
· ausländische Fahrzeugpapiere
· COC (EU-Typengenehmigung)
· Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
· Umsatzsteuererklärung