HAllo MAx,
es ist zwar die Zeit der Wichtel, Elfen und TROLLE, aber ich tue mir das jetzt trotzdem mal an....
Also, Du bist mit Deinem prachtvoll glänzenden Cabrio hinter einem Schlepper hergefahren, den DU aus welchen Gründen auch immer nicht überholen konntest. Soweit richtig ?! Na gut schmale Strassen und so ein 220er ist halt schon ziemlich breit in der Spur. Es war aber doch eine Strasse, oder warst DU etwa auf einem Weg für landwirtschaftliche FAhrzeuge unterwegs ?
Du konntest aber dann doch erkennen, dass das vor Dir fahrende Fahrezug beladen war, hast aber nicht für nötig gehalten den Sicherheitsbastand zu vergrößern, es war doch auch sicherlich zu erkennen, dass die LAdung nicht gesichert war oder nicht ?
Du hast also auf den spurtstarken MOtor Deines 'arme Leute Autos' gebaut, um die nächste Möglichkeit zum Überholen zu nutzen, aber leider hatten sich ja zu dem Zeitpunkt bereits
'Sträucher im Wischer verfangen '.
Gut das Du dann aber gemerkt hast, dass es vielleicht ein Problem gibt, nicht auzudenken, was noch hätte passieren können, mit dem Wald vor der Frontscheibe, bist ja hoffentlich kein Allergiker...
Nee, ich weiß es, bestimmt hat Dich die tiefstehende Sonne geblendet richtig ?!
Oder war die Sonnenbrille doch zu dunkel ?
Zum Thema LAdungssicherung solltest Du vielleicht mal in der StVo §22,23 nachlesen, hilft vielleicht schon mal etwas weiter. Nett wie ich bin, hier noch ein kleiner Auszug zur Rechtslage :
Die Schäden, die der Fahrzeugführer Dritten gegenüber durch mangelhaft gesicherte Ladung verursacht, werden in jedem Fall von dessen Haftpflichtversicherung abgedeckt. Aber auch wenn die Haftpflichtversicherung selbst die grobe Fahrlässigkeit abdeckt: Die Haftpflichtversicherung kann gegen den Unfallverursacher Regressansprüche geltend machen, wenn diesem Vorsatz nachgewiesen werden kann. Dazu zählt beispielsweise auch Trunkenheit am Steuer, Fahren unter Drogeneinfluss oder ohne Fahrerlaubnis. Dann kann der eigene Haftpflichtversicherer bis zu 5.000 Euro Regress nehmen (§ 2b Abs.2 Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung).
Immer noch nicht klar, wo Dein Problem liegt ?
Deine Versicherung wird den Schaden einfach nicht bezahlen, weil Du durch einfachste Maßnahmen den Schaden hättest abwenden können.
Es wird Dir sicherlich eine Teilschuld angerechnet werden, und es haftet trotzdem zunächst mal die Versicherung des Schadensverursachers.
Die Höhe des zu regulierenden Schadens wird sich aber sicher nicht mit der
von Dir gewünschten Rechnungshöhe decken.
ISt aber auch voll fies von der blöden Versicherung, einfach die Neulackierung von Deinem Schmuckstück nicht bezahlen zu wollen ! Gemeinheit sowas !!
Und gerade auf Sylt, wie sieht das denn jetzt aus, man(n) muss doch zeigen was man(n) hat. Und so ein verkratzter Lack das geht ja mal gar nicht, auf dem Parkplatz vom Gogärtchen.
So, und jetzt lege ich mir die Chips und das Bier zurecht, und warte gespannt auf Deine mir bestimmt imponierende Antwort.
PS: Benutzte doch auch bitte Deine Hochstelltaste mal, liest sich dann angenehmer !
Schönen Restfreitag wünscht der Flossenpfleger