Geschrieben von Dirk
am 12. Januar 2004 08:55:50:
Als Antwort auf: Händlereigenschaften... geschrieben von Robert_D am 11. Januar 2004 15:58:34:
Hallo Robert,
das stimmt was Du schreibst.
Aber die Sachmängelhaftung betrifft heute nicht nur den Geschäftsmann (egal ob Händler, Freiberufler oder Metzger), auch der Privatmann muss für Sachmängel geradestehen.
Ob Du ein Auto vom Händler kaufst oder von privat: Wenn innerhalb eines Jahres der Motor rausfällt, und der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufes bestand muss ein jeder haften. Nur Verschleissteile wie Reifen, Kupplung, Klimafüllung, etc. sind da ausgenommen.
Gruss
Dirk