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Jungfahrer- H-Kennzeichen 15 Jahre 3 Wochen her #103955

  • Henning
  • Hennings Avatar Autor
Hallo Sternenfreunde,



Oldtimer sind Hobby- und Spaßfaktor. Eine weitere Rolle spielt auch der Wert als Anlage. Ich möchte einen bestimmten Betrag in dieses Hobby investieren, gleichzeitig jedoch einem meiner Kinder das entsprechende Fahrzeug als Geschenk und Wertanlage zukommen lassen. Ist dann eine Zulassung mit H-Kennzeichen auf den Nahmen eines 19jährigen möglich und wie verhalten sich die Versicherungen in so einem Fall. Lässt sich die Zulassung und der Besitzstand trennen?

Vielleicht wissen einige Forumsschreiber hier Rat.

Ein schönes Weihnachtsfest wünscht

Henning

Re: Jungfahrer- H-Kennzeichen 15 Jahre 3 Wochen her #103957

  • Th. Dinter
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moin,

das läßt sich im Einzelfall nur mit den Versicherungen klären, ob sie einen 19jährigen mit welchem Auto versichern.

Man kann auch das Fahrzeug auf den jungen Mann zulassen und die Versicherung von einem Älteren beantragen lassen. Aber, spätestens bei der Frage der Versicherung, wer das Fahrzeug nutzt, taucht der 19jährige ja wieder auf.

Vielleicht gibt es aber ja eine andere Möglichkeit, daß das Fhrz. auf z.B. Deinen Namen angemeldet wird. Als möglichen Fahrer wird irgendeine Versicherung wohl ein 19jähriges Familienmitglied akzeptieren.

Wie das dann mit dem "Geschenk", also der Verfügungsberechtigung, geregelt werden kann, sollte ein Jurist sagen.

gruß

thomas

Re: Re: Jungfahrer- H-Kennzeichen 15 Jahre 2 Wochen her #104029

  • fabian
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Moin,

soweit ich weiß, muß versicherungsnehmer und autohalter nicht derselbe sein(war bei mir zumindest früher in jungen jahren so).

aber ich verstehe nicht den sinn vonns ganze.

gruß, fabian
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