Dummerweise ist es sogar die Erstzulassung - wenn ein Fahrzeug im Frühjahr 69 gebaut wurde, aber erst im Juli zugelassen wurde, muss es auch zur AU. Gleiches gilt für die brieflosen Ausländer, bei denen pauschal der 1.7. des entsprechenden Jahres eingetragen wird und somit AU-Pflicht besteht, auch wenn das Auto im Januar 69 gebaut wurde.
Von einer Ausnahmegenehmigung habe ich auch noch nie etwas gehört.
Grüße,
Sebastian