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Antwort: Ausnahme genemigung

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Themenhistorie von: Ausnahme genemigung

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13 Jahre 8 Monate her #110617

schreyhalz

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Moin Moin !



Ist Unfug,eine Ausnahmegen. kann nicht der Hersteller oder sonstwer ausstellen,sondern nur der Verkehrsminister des Bundeslandes oder eine von ihm dazu berechtigte Dienststelle.



MfG Volker
13 Jahre 8 Monate her #110580

norbert 230SL

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Hallo namenloser Schreiber,



es gibt keine Ausnahmegenemigung für soetwas. Die ASU-Pflicht resultiert aus der Erstzulassung eines Fahrzeuges.
13 Jahre 8 Monate her #110556

mb108

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Schade da war Opel woll weiter.habe sie da gesehen
13 Jahre 8 Monate her #110541

Sebastian

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Dummerweise ist es sogar die Erstzulassung - wenn ein Fahrzeug im Frühjahr 69 gebaut wurde, aber erst im Juli zugelassen wurde, muss es auch zur AU. Gleiches gilt für die brieflosen Ausländer, bei denen pauschal der 1.7. des entsprechenden Jahres eingetragen wird und somit AU-Pflicht besteht, auch wenn das Auto im Januar 69 gebaut wurde.



Von einer Ausnahmegenehmigung habe ich auch noch nie etwas gehört.



Grüße,



Sebastian
13 Jahre 8 Monate her #110540

gerd

gerds Avatar

wenn überhaupt, was ich stark bezweifle, dann nur von Mercedes direkt!
13 Jahre 8 Monate her #110537

Kay

Kays Avatar

Hallo!

Das sollte mich sehr wundern, wenn es soetwas gibt. Ausschlaggebend ist nicht das Baumuster oder der Fahrzeugtyp, sondern die Maßgabe laut Gesetzgebung ist einzig das Baujahr: ab Juli 1969 ist eine ASU Pflicht.

Grüße
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