dagegen hat doch auch niemand etwas. So soll es sein: Wenn die Gewährleitung den Verkauf zu teuer machen würde, verkauf ich eben ausdrücklich nicht an privat. Oder ein klar ausgewiesenes Kommissionsgeschäft, bei denen der (ursprüngliche) Besitzer benannt wird und auch erst Geld bekommt wenn der Wagen vom Hof ist und ihn auch selbst wieder mitnehmen könnte, wenn es ihm zu lange dauert, sind ebenfalls unstrittig.
Ich stell mir gerade vor ich würde meinen Wagen bei einem Händler in Kommission gäben, und der würde dann alle potentiellen Käufer vom Hof jagen, sobald sie fragen, ob es ein Kommissionsgeschäft ist .... [img]./laecheln.gif[/img]