Moin,
die Roßtäuscherei nimmt kein Ende.
Um dem "grinsenden Verkäufer" das Grinsen aus dem Gesicht zu nehmen, könnte man ja mal einen (befreundeten?) Rechtsanwalt die Fahrtkosten und den Zeitverlust monetär einfordern lassen.
Dass das prinzipiell möglich ist, habe ich mal in einem (MARKT?-)Artikel gelesen.
Die Beweislage könnte ein Problem sein (auch hier kann man Vorkehrungen treffen - was sagt z.B. der Anzeigentext), aber warum sollte man den Verkäufer nicht auch ein wenig ärgern, wenn es Tagesfreizeit und Geldbeutel zulassen...?
Gruß Jörg