Geschrieben von Robert D.
am 03. August 2003 18:20:52:
Als Antwort auf: Stationär kannst Du... geschrieben von Eberhard Weilke am 03. August 2003 12:50:12:
Hallo Eberhard!
Woher nimmst Du diese Weisheiten?
Ich darf mal zitieren:
"Gilt für Heizöl (leicht)
Steuerbegünstigtes Mineralöl darf nicht zum Antrieb von Motoren verwendet werden, außer zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in ortsfesten Anlagen, die ausschließlich
a) (vorbehaltlich einer Erlaubnis nach § 19 der Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung) der gekoppelten Erzeugung von Kraft (Kraft-Wärme-Kopplung) oder
b) der Abdeckung von Spitzenlasten in der öffentlichen Stromversorgung oder
c) der vorübergehenden Stromversorgung im Falle des Ausfalls oder der Störung der sonst üblichen Stromversorgung (Notstromaggregat) dienen.
Jede andere motorische Verwendung, insbesondere die Verwendung als Kraftstoff in Fahrzeugen, hat steuer- und strafrechtliche Folgen!"
Das sollte deutlich genug sein, oder?
Keine motorischen Zwecke, mit Ausnahme der o.a. Einzelfälle, weil diese vom Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt sein sollten.
Von Stromaggregaten in Vereinsheimen steht dort nichts...
Ist übrigens nachzulesen im Mineralölsteuergesetz (MinöStG), ist dort aber arg verklausuliert und schwer lesbar, deshalb habe ich mir erlaubt, den Text aus einem Musterlieferschein der heizölvertreibenden Industrie herauszukopieren.
Dieser besagt aber inhaltlich dasselbe...
Schönen Gruß,
Robert