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mit verlaub 56 Jahre 2 Monate her #33568

  • Pagodefahrer
  • Pagodefahrers Avatar Autor
Geschrieben von Pagodefahrer Thomas
am 30. Juni 2003 10:20:47:
Als Antwort auf: Re: 6,5 x 14 Barockfelgen geschrieben von Blacky am 29. Juni 2003 17:12:34:

was fuer eine bescheu..... antwort.
was mein vorredner sagen wollte, ja du musst zum TÜV.

nun zu deiner frage, es wird sehr schwer die felgen eingetragen zubekommen, da auf die Pagode eigentlich nur die 6Jx15 darf duerfen, oder taeuche ich mich da (frage an forum).
die reifen groesse hingegen ist kein problem, da gibt es sogar eine freoigabe (kopie von einen anderem fahrzeugschein) bei pagode-club. kann ich dir vielleicht besorgen.
hast du die felgen aus dem ebay???? da haben in letzter zeit immer 6 1/2 J drine gestanden.
gruss thomas (der seine pagode schon wieder zu 99% zusammen hat)




6,5 x 14 Barockfelgen 22 Jahre 8 Monate her #33555

  • W113-Fahrer
  • W113-Fahrers Avatar Autor
Geschrieben von W113-Fahrer am 29. Juni 2003 16:35:56:

Frage: ich möchte anstelle der Originalbereifung 185 x 14, Barockfelgen 6,5 x 14 mit 195 14 Reifen montieren. Ist das erlaubt ?, muss ich zum TÜV ?, Gutachten zu den Felgen habe ich natürlich nicht.

Dank im Voraus für die Antworten.




Re: 6,5 x 14 Barockfelgen 22 Jahre 8 Monate her #33557

  • Blacky
  • Blackys Avatar Autor
Geschrieben von Blacky am 29. Juni 2003 17:12:34:
Als Antwort auf: 6,5 x 14 Barockfelgen geschrieben von W113-Fahrer am 29. Juni 2003 16:35:56:

Welch eine Frage!!!

Muß ich, wenn ich eintragungsplichtige Teile an meinem Fzg. gegen nicht eingetragene Teile anderer Größe tauschen möchte zum Tüv? - Nein, natürlich nicht! Nummernschilder braucht man auch nicht! Selbst der Führerschein verleiht keine Fahrfähigkeiten. Für die Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr stellen diese Dinge aber ein Regularium dar, daß allen helfen soll, auch wenn es manchmal auf den ersten Blick nicht so aussieht und im Einzefall nicht immer belegbar ist.

Reifengrößen die nicht eingetragen sind, sind nicht eingetragen und stellen eine Veränderung dar, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Ob man die braucht.....,siehe oben.

Gruß




Re: mit verlaub 22 Jahre 8 Monate her #33585

  • Jean
  • Jeans Avatar Autor
Geschrieben von Jean am 30. Juni 2003 22:14:19:
Als Antwort auf: mit verlaub geschrieben von Pagodefahrer Thomas am 30. Juni 2003 10:20:47:

@Pagode Thomas
Die Antwort von Blacky ist doch super, was gibt es darann auszusetzen?
Deine Antwort ist doch nicht aussagekräftig, es handelt sich bei Dir um Mutmasungen.
Jean




Leute, Leute schaltet doch mal nen Gang runter...... 22 Jahre 8 Monate her #33587

  • Flossenpfleger
  • Flossenpflegers Avatar
  • Offline
  • Beiträge: 1903
  • Dank erhalten: 0
Geschrieben von Flossenpfleger am 30. Juni 2003 23:38:22:
Als Antwort auf: Re: mit verlaub geschrieben von Jean am 30. Juni 2003 22:14:19:

... der Post von "Blacky" ist zugegeben provokant formuliert, aber aussagekräftig. Die Aussage vom "Pagodefahrer" aber nicht minder hilfreich.

UNd zum Thema Mutmassungen bleibt nur zu sagen : Bis das er TÜV uns scheidet, an einer Prüfstation gibts nix und 20 Min. später an einer anderen gibts ne Plakette für das gleiche Fahrzeug mit denselben "schwerwiegenden" Mängeln !

Also Kinder vertragt Euch wieder und geht spielen :-)) !

Flossenpfleger




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