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Antwort: Neupreis 280 SE 3,5 Coupe

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Themenhistorie von: Neupreis 280 SE 3,5 Coupe

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22 Jahre 4 Monate her #32370

hoffy

hoffys Avatar

Geschrieben von Hoffy am 23. Mai 2003 23:13:01:
Als Antwort auf: genau geschrieben von Dirk am 23. Mai 2003 08:18:32:

Hi Dirk !!!

Mir war so; das 1% der Befölkerung Rocker sind :o)))

*Gruß Hoffy !!!




22 Jahre 4 Monate her #32356

Jan

s Avatar

Geschrieben von Jan am 23. Mai 2003 16:36:07:
Als Antwort auf: Re: Für's Finanzamt...??? geschrieben von Hoffy am 22. Mai 2003 23:32:32:

Nein, Du kannst natuerlich nicht den ehemaligen Neupreis von der Steuer absetzen. Allerdings musst Du bei Privatnutzung den geldwerten Vorteil (1% des Brutto Listenpreises) versteuern. Bei mehreren Firmenwagen mit Privatnutzung und das wird bei Oldtimerbesitzern eigentlich meistens der Fall sein, ist immer der teuerste Wagen, welcher meist kein Oldtimer ist, zu versteuen. Insgesamt bringt die 1% Regelung nur steuerliche Nachteile und keinen Vorteil. Es gibt allerdings auch steuerlich sehr interessante Leasingmodelle fuer Oldtimer, aber das ist eine ganz andere Geschichte.




22 Jahre 4 Monate her #32345

CS

s Avatar

Geschrieben von CS am 23. Mai 2003 08:22:23:
Als Antwort auf: Re: Für's Finanzamt...??? geschrieben von Flossenpfleger am 23. Mai 2003 01:41:31:

Richtig. 1% Pauschalversteuerung nach dem damaligen Listenpreis (hier gibts aber noch ein Risiko, weil die Finanzverwaltung das nicht immer anerkennt; gerichtlich entschieden ist diese Frage noch nicht, und das Argument ist natürlich, daß das Finanzamt ja sonst auch gern nach dem Listenpreis pauschal versteuert, wenn der Listenpreis niedriger ist als der Zeitwert, wie z.B. bei meinem 126er), Abschreibung auf den Anschaffungspreis bzw. - besser - Leasingrate als Kosten mit der Chance, daß Auto nach Ablauf des Leasingvertrags zum Restwert privat kaufen zu können. Reparaturen und das viele, viele Benzin sind ebenfalls abzugsfähige Kosten.
Ist es nicht schön, einen Oldtimer geschäftlich zu nutzen?
Gruß, Christoph




22 Jahre 4 Monate her #32344

Dirk

Dirks Avatar

Geschrieben von Dirk am 23. Mai 2003 08:18:32:
Als Antwort auf: Re: Für's Finanzamt...??? geschrieben von Flossenpfleger am 23. Mai 2003 01:41:31:

Du kannst die Grotten komplett durchrestaurieren lassen und die Knete ansetzen, Dein Eigenanteil bleibt weiterhin bei 1% des damaligen Neupreises.
Gruss

Dirk

(ohne 1%-Regelung, dafür mit Fahrtenbuch)




22 Jahre 5 Monate her #32342

Flossenpfleger

Flossenpflegers Avatar

Geschrieben von Flossenpfleger am 23. Mai 2003 01:41:31:
Als Antwort auf: Re: Für's Finanzamt...??? geschrieben von Hoffy am 22. Mai 2003 23:32:32:

Ja und Du kannst sogar noch Reparaturen die zur "Erhaltung des Fahrzeuges" notwendig sind, also keine Inspektion o.ä. von der Steuer absetzen.

Sagt zumindest mein Buchprüfer!

Flossige Grüße




22 Jahre 5 Monate her #32339

hoffy

hoffys Avatar

Geschrieben von Hoffy am 22. Mai 2003 23:32:32:
Als Antwort auf: Re: Für's Finanzamt...??? geschrieben von Dirk am 22. Mai 2003 23:12:38:

Hi Dirk !!!

Danke für die schnelle Antwort.

Cool, dann kann ich mir 20 Grotten auf die Seite stellen und die als Firmenwagen anmelden. Interesiert ja eh keinen den Schrott :o))))Und kann die Krücken beim Finanzamt absetzen.

Habe ich das jetzt so richt verstanden.

*Gruß Hoffy !!!




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