Geschrieben von Ralph Vonderstein am 19. Mai 2003 22:29:53:
Hallo Zusammen,
die bisherigen Meinungen kann ich so nicht teilen. Michael hat im Februar meine Luftfederungsanlage komplett überholt und soweit ich dies beurteilen kann, dabei sehr gute Arbeit geleistet. Er war zwar nicht immer gut erreichbar und hat auch mal einen Termin platzen lassen, aber wer hat dies nicht auch schon mal in seinem Leben gemacht. Ich würde mir wünschen, wenn er seine Arbeit wieder aufnehmen würde, da wir Leute mit seinem Wissen in Zukunft dringender denn je benötigen. Sicherlich ist es nicht in Ordnung, wenn er von jemanden Geld genommen, aber dafür nicht geliefert hat. Aber vielleicht gibt es ja Gründe, die hier einfach nicht bekannt sind. Ich jedenfalls würde für EUR 150,- keinen Anwalt einschalten. Die dabei entstehenden Kosten sind dabei ja größer als der Streitwert. Was versprichts du Dir, wenn du Ihm noch einen Anwalt auf dem Hals hetzt ? Sollte er wirklich mit dem Finanzamt Probleme haben und Dir deswegen die EUR 150,- nicht zurückgeben können, wirst du auch ein Problem haben, Sie zu bekommen. Dann kannst du dich in die Reihe der Gläubiger einreihen und hoffen, dass du irgendwann einmal dein Geld bekommst. Aber über eins sei Dir sicher : Dein Anwalt will sein Geld für seine Tätigkeit in diesem Fall vorab von Dir haben. Denn auch wenn dein Anspruch gerechtfertigt ist, der Gebührenschuldner bist im Falle eine fruchtlosen Vollstreckung erst einmal du ! Selbst wenn du einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel gegen Michael erwirken solltest.
Ich zumindest finde es Traurig, so vorzugehen. Wer einen Benz mit Luftfederung fährt sollte es auch verkraften können, länger auf sein Geld zu warten. Wer weiß, vielleicht brauchst du Michael auch noch einmal in deinem Leben oder kommst in eine ähnliche Situation.
Ralph
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