Geschrieben von CS am 24. März 2003 09:05:00:
Ergänzend zu dem Wortlaut, den Robert_D Dir empfohlen hat, rate ich noch zu folgender Klausel:
"Im Falle eines Verkehrsunfalls verpflichtet sich der Käufer, den Verkäufer den Käufer von allen Nachteilen freizuhalten, insbesondere von einer Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt der KFZ-Versicherung."
Diese Rückstufung - bei einem Unfall vor Ummeldung - wird nämlich im Schadensfall von der Rechtsprechung idR. nicht als Schadensposition anerkannt.
Viel Erfolg, Christoph