Geschrieben von Albert am 02. Februar 2003 22:14:17:
Als Antwort auf: Re: Verkäuferhaftung!? geschrieben von Cebe am 02. Februar 2003 19:42:25:
Ich kann nur von Österreich reden, denke aber, daß es in Deutschland jetzt nicht viel anders sein wird, da dies alles ja auf einer EU-Richtlinie beruht, die umgesetzt werden mußte!
Eine gesetzl. Garantie gibt es nicht. Bei der Garantie handelt es sich um eine privatrechtl. Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Im Garantiefall wird nicht überprüft ob der "Mangel" schon bestanden hat, er wird einfach behoben.
Wovon hier die Rede ist, ist die gesetzl. Gewährleistung. Dabei handelt es sich um eine Pflicht die dem Verkäufer auferlegt wird, und zwar jene, eine ordentliche Ware zu veräußern. Dabei wird dem Käufer jetzt kräftig unter die Arme gegriffen, da es jetzt eine gesetl. Beweislastumkehr gibt, sprich, macht man einen Mangel innerhalb der ersten sechs Monate geltend wird widerleglich vermutet, daß der Mangel von anfang an bestanden hat. Dieses Gewährleistungsrecht gibt es für zwei Jahre, danach ist er verjährt. Für Konsumenten ( Unternehmer verkauft nicht Unternehmer) ist diese Regelung zwingend und kann daher nicht geändert werden. Daher sind die Werbeslogans:" 2 Jahre Garantie" ein wenig anders zu betrachten. Denn dies ist gesetzl eh schon vorgeschrieben, es wird halt nur die Beweisführung dadurch hinfällig (wie oben erklärt). Zwischen Privaten Personen gilt das GewährleistungsR auch, nur ist es hier dispositiv, sprich man kann es abbedingen. Was auf jeden Fall zu empfehlen ist, für den Verkäufer. Man erspart sich viele Probleme!
Ich hoffe, ich habe es verständlich erklärt und es weicht nicht gänzlich vom deutschen Recht ab.
mfg
ein österr. Jurist