Geschrieben von Cebe am 02. Februar 2003 19:42:25:
Als Antwort auf: Re: Verkäuferhaftung!? geschrieben von Andreas aus ... am 02. Februar 2003 16:35:54:
Unternehmer verkauft an Privat:
Verkäufer hat eine Garantie von 2 Jahren zu übernehmen, es sei denn, diese wird im Kaufvertrag auf 1 Jahr begrenzt. Gänzlich ausschliessen kann er die nicht.
Privat verkauft an Privat
Verkäufer übernimmt eine Garantie von 2 Jahren, es sei denn, sie wird im Vertrag auf eine Zeit von X begrenzt. Hier ist aber auch ein gänzlicher Ausschluss möglich.
In beiden Fällen kann man auch nach Ablauf der Garantie klagen, wenn Vorsatz oder arglistige Täuschung vorliegt und der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Der Gefahrübergang tritt dann ein, wenn der Käufer die volle Veerfügung über ein Gut hat, beispielsweise, wenn du ein Auto kaufst, ab dem Zeitpunkt, zu dem dir die Schlüssel übergeben wurden. Spätestens ab hier empfehle ich aber einen Anwalt.
Gruß
CB