Geschrieben von Pleff am 10. Dezember 2002 21:57:41:
Als Antwort auf: H-Kennzeichen ist möglich... geschrieben von Dr. Benz am 10. Dezember 2002 17:32:57:
Hi!
Möglich ist alles... aber bei unserem TÜV z.B. sagt man: entweder - oder!
H-kennzeichen oder Gasanlage. Ich wollte denen auch immer schon mal die Internetseiten des TÜVs ausdrucken und unter die Nase halten, denn dort steht z.B. sinngemäß: Originalität ist Pflicht... aber Umweltschutz geht natürlich VOR Originalität, sodaß ein Nachrüst-Kat "selbstverständlich" keine Probleme bei der Eintragung geben wird.
Die Jungs dort haben sich neben allen Vorschriften und Richtlinien anscheinend noch nie die Abgaswerte einer LPG-Anlage genauer angesehen, denn so war der Spruch auf den TÜV-Seiten die Anschläge auf der Tastatur nicht wert.
Und ein Nachrüst-Kat kommt mit so mancher LPG-Anlage in Sachen Umwelt nicht mit.
Und ....zeitgenössisches Zubehör wird so ausgelegt, daß du dann wohl möglich so eine 20 Jahre alte Verdampfertechnologie einpflanzen darfst... es sei denn du hast einen Umrüster, der dir schriftlich gibt, daß die eingebaute Anlage so unverändert auch schon vor 20 bis 30 Jahren eingebaut wurde.
Es gibt nur noch eines, das schlimmer ist, als die deutschen Gesetze, und das ist, wenn diese Gesetze und Verordnungen im Abstand von 10km bereits anders ausgelegt werden können.... von einer Person, die gerade gut oder schlecht "drauf ist" !
(((
Am besten jemanden mit eingetragener LPG-Anlage fragen, wo sie eingetragen wurde und den direkten Weg dort hin EINMAL suchen, statt von TÜV zu TÜV zu fahren.
Allerdings ist die LPG-Anlage in Deutschland auch ein Politikum, denn der Staat und die Grünfinken haben neben aller Schreierei nach Umweltschutz bis 2009 steuerlich NIX über die LPG-Schiene zu erwarten. Also...ökologisch wertvoll, aber ökonomisch gerade im Moment eine Todsünde, die Geschichte beleben zu wollen.
Gruß
Pleff mit LPG-Anlage im 420er und Benzin... in den anderen.