Geschrieben von Cebe am 26. August 2002 16:15:24:
Als Antwort auf: Bald sehe ich wohl rot... geschrieben von Pleff am 26. August 2002 15:28:09:
Klick mal den Link unten
da steht auch was für die wichtigen Gasfahrten nach Holland!
bisher das beste, was ich dazu gefunden hab.
Dazu noch ein Gerichtsurteil von der HP des Deuvet
Rote 07-Kennzeichen ohne Nachweis der Verkehrssicherheit
Frankfurt (deuvet) Oldtimer müssen nach Meinung des Verwaltungsgerichts Minden auch ohne Nachweis der Verkehrssicherheit ein rotes Überführungskennzeichen bekommen. Geltendes Recht verlangt kein entsprechendes Gutachten bei der Beantragung eines roten 07-Kennzeichens entsprechend der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO. Geklagt hatte der Besitzer eines VW Käfers von 1963, der für das Fahrzeug ein rotes 07-Kennzeichen beantragt hatte. Der Kreis Paderborn hatte zuvor abgelehnt, weil es keinen Nachweis über die Verkehrssicherheit des Autos gab. In der veröffentlichten, z.Zt. noch nicht rechtskräftigen Entscheidung gab das Gericht dem Autobesitzer recht.
Die Kreisverwaltung berief sich auf einen Erlass des nordrhein-westfälischen Verkehrsministers aus dem Jahr 1994, wonach der Nachweis der Verkehrssicherheit zwingend vorgeschrieben sei. Nach Auffassung des Gerichts verstößt dieser Erlass aber gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung. Dort werde eine technische Überprüfung von Oldtimern auf ihre Verkehrstauglichkeit nicht gefordert. Der Gesetzgeber sei davon ausgegangen, dass Oldtimer sorgfältig gewartet und gepflegt würden und die wichtigsten heutigen Standards der Verkehrssicherheit gegeben seien, argumentierten die Richter.
Nach dafürhalten des DEUVET ist dies ein wichtiger Schritt dahingehend, dass Verordnungen sich am Gesetz orientieren müssen. "Wir hoffen, dass sich nun identische Antragsverfahren in den verschiedenen Bundesländern leichter durchsetzen lassen," freut sich Martin Kraut, Vizepräsident des DEUVET. Bislang brachte nahezu jedes Bundesland eine eigene Verordnung zur 49. Ausnahmeverordnung der StVZO heraus, was in jedem Bundesland unterschiedliche Antragsverfahren zur Folge hatte.
"Das Urteil befreit Oldtimerbesitzer aber nicht von der Pflicht, nur ein Verkehrssicheres Fahrzeug auf die Straße zu bringen," warnt Kraut, "denn dies ist ebenfalls in der StVZO geregelt!"
VG Minden (AZ.: 3 K 2213/01)
(Meldung vom 21.08.2002)
Guggsdu chier!