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Antwort: H-Zulassung und Gasanlage

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Themenhistorie von: H-Zulassung und Gasanlage

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22 Jahre 11 Monate her #21384

Robert_D

Robert_Ds Avatar

Geschrieben von Robert_D am 29. Mai 2002 21:50:38:
Als Antwort auf: Motorumbau geschrieben von Mario am 29. Mai 2002 09:12:52:
Hallo!
Der Passus "zeitgenössischer Umbau" mit seiner 20-Jahre-Grenze ist SCHON genau dafür gemacht, daß ein DAMALS umgebautes Auto HEUTE die "historische" bekommen kann!

Als Extrembeispiel wird im enstprechenden Faltblatt auch demzufolge ein HotRod genannt - das ist ja nun auch GAR nicht mehr originalgetreu, wurde auch niemals "ab Werk" als Option angeboten, und ist trotzdem "historisch" wenn der Umbau eben schon vor mehr als 20 Jahren stattgefunden hat!

(Hier reicht es NICHT aus, ein anderes Auto vorzuweisen, was damals mal so umgebaut worden ist - es muß schon genau DIESES Fahrzeug sein, um das es gerade geht.)

Und so sollte dem Käferfreund das historische Kennzeichen nicht verwehrt bleiben - so der Umbau seines Autos schon (nachweisbar) mehr als 20 Jahre her ist. (Übrigens war damals ein Porsche-motorisierter Käfer auch nicht SOO selten)
Bei der Gasanlage würde ich es noch etwas anders sehen: dies ist kein UMbau, sondern zeitgenössisches ZUBEHÖR! Das muß NICHT schon so lange montiert sein, sondern hier sollte es reichen, die Authentizität irgendwie belegen zu können...
Aber auch hier gilt wieder: wenn dein TÜV-Mensch ein wenig engstirnig oder gar verbohrt ist, bekommst Du kein Gutachten. :-(

Und wenn er GANZ locker drauf ist, akzeptiert er vielleicht sogar die Cobra-Maschine mit Lachgas-Einspritzung in deinem C-Rekord...


Vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand - wieso soll das nicht auch für den TÜV gelten...?
Schönen Gruß,

Robert

*mit historischem Kennzeichen unterwegs*



22 Jahre 11 Monate her #21380

Pleff

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Geschrieben von Pleff am 29. Mai 2002 19:42:17:
Als Antwort auf: Re: Motorumbau geschrieben von Nick am 29. Mai 2002 15:50:51:
hi Nick,

weiß nicht ...:-( aber z.B. die im Fahrzeugschein eingetragenen Größe kannst du ja auch in Betracht ziehen. Wie man dem Archiv entnehmen kann (wenn diese dämliche Suchfunktion mal ihren Namen verdient und funktioniert) passen auch 205er Reifen auf 6er Felgen, und da waren die Bridgestone lt. Michael wohl die beste Wahl.

Theoretisch müßten bei einem "vernünftigen" TÜV-Prüfer auch 195er gehen, da die gemessene Abweichung des Abrollumfanges wohl wirklich nur "theoretisch" anzurechen ist. Und bei der Reifengröße steht wieder eine große Auswahl zur Verfügung. Mein TÜV-Prüfer würde jedenfalls die 195er ohne Probleme eintragen. Wir hatten in Ornbau über dieses Thema ein längeres Gespräch mit Günter Lehmann.

Cebe: wie war die Differenz nochmal? 3% Soll und 3,2% Ist? ???
Gruß

Pleff



22 Jahre 11 Monate her #21374

Nick

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Geschrieben von Nick am 29. Mai 2002 15:50:51:
Als Antwort auf: Re: Motorumbau geschrieben von Pleff am 29. Mai 2002 11:06:07:
Hi Pleff,
wo könnte man den einen solchen "Räderkatalog" für meinen Wagen (W111 Coupe, 280 SE) herbekommen....?
Neugierige Grüße,
Nick



22 Jahre 11 Monate her #21371

Ulrich

Ulrichs Avatar

Geschrieben von Ulrich am 29. Mai 2002 14:22:04:
Als Antwort auf: Re: H-Zulassung und Gasanlage funktioniert! geschrieben von Andre Strucken am 29. Mai 2002 00:09:33:
Hallo Andre,

die Richtlinien des TÜV sagen aus daß Zubehör, daß damals legal gefahren werden durfte, H-Kennzeichenfähig ist. Mit dem Verweis auf diese Bedingung habe ich die schriftliche Aussage bekommen daß eine zeitgenößische Gasanlage einem H-Kennzeichen nicht hinderlich ist. Vielleicht kannst Du Dir eine Briefkopie besorgen aus der hervorgeht daß ein solcher Motor bereits vor 20 Jahren, bzw. in den ersten 10 Jahren nach der Erstzulassung, mit Tüv-Abnahme in einen Käfer eingebaut wurde. Damit kannst Du belegen daß ein solcher Umbau damals schon legal machbar war. Trotzdem mußst Du Dich auf eine lange Suche nach einem verständigen Sachverständigen einstellen. Hast Du den schon mal Kontakt zu einem Käfer-Club aufgenommen. Dort wirst Du eher jemanden finden der den gleichen Umbau hat als hier.

In der Zeitschrift Oldtimer-Praxis stand vor ein par Jahren mal ein Bericht über zeitgenössisches Käfertuning. Wenn es Dir hilft kann ich Dir die Ausgabe mal raussuchen.

Gruß

Ulrich





22 Jahre 11 Monate her #21368

Pleff

s Avatar

Geschrieben von Pleff am 29. Mai 2002 11:35:57:
Als Antwort auf: Re: H-Zulassung und Gasanlage funktioniert! geschrieben von Andre Strucken am 29. Mai 2002 00:09:33:
Hi Andre,

bist du der "Nürburgring-Andre" ??? ;-))
Gruß

Pleff



22 Jahre 11 Monate her #21367

Pleff

s Avatar

Geschrieben von Pleff am 29. Mai 2002 11:06:07:
Als Antwort auf: Re: Motorumbau geschrieben von Manfred (D) am 29. Mai 2002 10:09:46:
Hi Manfred,

hier einmal das "Regelwerk" des TÜVs. Die Aussage bzgl. Gasanlagen sind m.E. etwas dehnbar, und hängen danach anscheinend wieder mal voll und ganz von der individuellen Entscheidung des Prüfers ab. Entweder er ist auf dem Öko-Trip oder originalangehaucht...

********************************
Oldtimer-Umbau – Das sind die Regeln!





Motor und Getriebe

Faustregel: Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden. Die Oldtimer-Fibel des TÜV setzt sich aber mit möglichen Ausnahmen auseinander. Was das Getriebe anbelangt, ist die Umrüstung auf Automatik okay – wenn für diesen Fahrzeugtyp auch vom Hersteller Automatik-Getriebe angeboten wurden.



Farbe und Fitness

Einfarbige Lacke werden auf jeden Fall akzeptiert, auch in Metallic-Schattierungen. So steht zum Beispiel dem H-Kennzeichen (H = historisches Fahrzeug) für einen pinkfarbenen Citroen 11 CV nichts im Wege. Paintbrush auf der Motorhaube geht nicht durch. Werbeschriftzüge, die in den Kinderjahren des Oldies in waren, werden dagegen akzeptiert. Zum Zustand des Lacks heißt es: „Je älter das Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.“ Klar geregelt ist im TÜV-Katalog die Rost-Frage: „Eine Rostlaube kann nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die Zuteilung der Hauptuntersuchungs-Plakette möglich wäre.“



Rahmen

Passen Sie auf, wenn am Rahmen was zu reparieren ist! Damit Ihr Oldie auch ein offizieller Oldtimer bleibt, sind fachgerechte Reparaturen vonnöten. Schweißarbeiten nach Patchwork-Art können die Sachverständigen nicht durchgehen lassen.



Bremsen

Hier dürfen Sie sogar die Pedal-Anordnung ändern. In Zweifelsfällen sollte aber – wie bei sämtlichen Umbauten – Rücksprache mit einem Oldtimer-Experten gehalten werden.



Innenausstattung

Hier wird – wie generell – auf weitgehende Originalität geachtet. Konkret: Ein Goggo-Mobil soll nicht mit dem Armaturenbrett eines Mercedes durch die Gegend fahren. Als übermäßiger Stilbruch wird es auch angesehen, wenn etwa die Sitze nachträglich mit Stoff im Zebra-Look überzogen werden.



Licht und Laune

Auf die gute Laune im Oldtimer sollen Sie natürlich nicht verzichten müssen. Deshalb sind Radios akzeptiert, die jünger sind als die Veteranen der Straße. „Oldtimerkennzeichen-schädlich“ ist dagegen, wenn in den Wagen andere Scheinwerfer eingebaut sind – zum Beispiel Rechtecks-Scheinwerfer in einem VW Käfer.



Reifen und Räder

Hier ist der Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp mit entscheidend. Alle Umrüstungen, die dort aufgeführt sind, werden akzeptiert. Wenn im jeweiligen Räderkatalog nichts anderes vermerkt ist, dürfen Reifen höchstens um zwei Nummern breiter sein als im Original.



Sonderfälle

Erlaubt sind auf jeden Fall behindertengerechte Umbauten an den Oldies oder Änderungen, die für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Beispiel: Seilzugbremsen werden durch hydraulische Bremsen ersetzt (geprüfter Umbausatz). Auch gegen den Katalysator im antiken Gefährt hat niemand was einzuwenden. Da geht Umweltschutz vor Originalität.


Gruß

Pleff



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