Geschrieben von Robert_D am 29. Mai 2002 21:50:38:
Als Antwort auf: Motorumbau geschrieben von Mario am 29. Mai 2002 09:12:52:
Hallo!
Der Passus "zeitgenössischer Umbau" mit seiner 20-Jahre-Grenze ist SCHON genau dafür gemacht, daß ein DAMALS umgebautes Auto HEUTE die "historische" bekommen kann!
Als Extrembeispiel wird im enstprechenden Faltblatt auch demzufolge ein HotRod genannt - das ist ja nun auch GAR nicht mehr originalgetreu, wurde auch niemals "ab Werk" als Option angeboten, und ist trotzdem "historisch" wenn der Umbau eben schon vor mehr als 20 Jahren stattgefunden hat!
(Hier reicht es NICHT aus, ein anderes Auto vorzuweisen, was damals mal so umgebaut worden ist - es muß schon genau DIESES Fahrzeug sein, um das es gerade geht.)
Und so sollte dem Käferfreund das historische Kennzeichen nicht verwehrt bleiben - so der Umbau seines Autos schon (nachweisbar) mehr als 20 Jahre her ist. (Übrigens war damals ein Porsche-motorisierter Käfer auch nicht SOO selten)
Bei der Gasanlage würde ich es noch etwas anders sehen: dies ist kein UMbau, sondern zeitgenössisches ZUBEHÖR! Das muß NICHT schon so lange montiert sein, sondern hier sollte es reichen, die Authentizität irgendwie belegen zu können...
Aber auch hier gilt wieder: wenn dein TÜV-Mensch ein wenig engstirnig oder gar verbohrt ist, bekommst Du kein Gutachten.
Und wenn er GANZ locker drauf ist, akzeptiert er vielleicht sogar die Cobra-Maschine mit Lachgas-Einspritzung in deinem C-Rekord...
Vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand - wieso soll das nicht auch für den TÜV gelten...?
Schönen Gruß,
Robert
*mit historischem Kennzeichen unterwegs*