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Re: H-Zulassung und Gasanlage
23 Jahre 10 Monate her #20534
S.
Geschrieben von S. am 29. April 2002 16:24:11:
Als Antwort auf: Re: H-Zulassung und Gasanlage geschrieben von Pleff am 29. April 2002 15:34:22:
Hallo,
auch ich beabsichtige meinen Wagen (mit Gasanlage) auf ein H-Kennzeichen zuzulassen. Nach Rückspracche mit dem Tüv in MG wird dies auch gemacht...Bed. ist: 20 Jahre eingetragen...
Re: H-Zulassung und Gasanlage
23 Jahre 10 Monate her #20535
S.
Geschrieben von S. am 29. April 2002 16:25:44:
Als Antwort auf: H-Zulassung und Gasanlage geschrieben von Hans am 29. April 2002 15:14:43:
Vielleicht sollten wir gemeinsam einmal die Sache angehen...
..und warum wird ein Kat "positiv" begutachtet..??
23 Jahre 10 Monate her #20536
S.
Geschrieben von S. am 29. April 2002 16:36:45:
Als Antwort auf: Re: H-Zulassung und Gasanlage geschrieben von Pleff am 29. April 2002 15:29:05:
oder der Edelstahl-Auspuff...?
Es spricht eine Menge für eine LPG-Anlage, vor allem Umwelt Aspekte..!
Aber die Tüv-Leute interessiert das nicht...
Grüsse S.
Re: ..und warum wird ein Kat
23 Jahre 10 Monate her #20537
Pleff
Geschrieben von Pleff am 29. April 2002 16:48:21:
Als Antwort auf: ..und warum wird ein Kat geschrieben von S. am 29. April 2002 16:36:45:
wahrscheinlich, weil das ganze Geld für GUTE Gasanlagen eh nach Holland geht, und das für Kats bleibt im Lande ))
Alles "Ökomäßige" was in erster Linie keine Kohle bringt, taugt nichts!
Pleff
Geschrieben von Ulrich am 29. April 2002 17:42:17:
Als Antwort auf: H-Zulassung und Gasanlage geschrieben von Hans am 29. April 2002 15:14:43:
Hallo Hans,
bei einem Tüv-Prüfer der seinen Job versteht (die sind aber sehr selten) dürfte es kein Problem sein bei einer Gasanlage ein H-Kennzeichen zu bekommen. Ich wohne auch direkt an der Grenze zu NL und fahre meinen 200/8 mit LPG, leider ist er aber noch nicht alt genug für ein H-Kennzeichen. Ich habe schon mit mehreren Prüfern gesprochen und habe sie auch auf die Tüv eigenen Richtlinien hingewiesen, die besagen, daß zeitgenößisches Zubehör, das damals LEGAL gefahren werden durfte, auch heute mit H-Kennzeichen gefahren werden darf. Da es für unsere alten Benze eh nur die alten Anlagen nach dem Venturi-Prinzip gibt, die auch damals schon verbaut wurden sehe ich kein Problem in einer H-Kennzeichenabnahme. Die Tüv-Richtlinien gibts irgendwo im Internet zum runterladen, bei Bedarf kann ich sie Dir auch zumailen.
Mittlerweile habe ich auch eine schriftliche Bestätigung des TÜV, daß sich eine Gasanlage (auch bei erst kürzlich erfolgtem Einbau) und ein H-Kennzeichen nicht ausschließen.