Geschrieben von Pleff am 17. Februar 2002 19:26:34:
Als Antwort auf: Re: Autsch, gerade ist mir jemand in meinen 300SE/Cab reingefahren geschrieben von Ralph Vonderstein am 17. Februar 2002 19:20:49:
Landgericht Coburg
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13 O 97/00
Recht auf Reparatur trotz unrichtiger Schätzung durch Gutachter
Verschätzt sich ein Kfz-Sachverständiger bei der Schadensermittlung erheblich, so muß die gegnerische Versicherung auch dann für die Reparaturkosten aufkommen, wenn die Instandsetzung letztendlich das Doppelte des Pkw-Wertes kostet. Zum Abbruch des Reparaturauftrages ist der Geschädigte nicht verpflichtet.
Dies entschieden die Richter des LG Coburg. Grundsätzlich trage der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung das sog. "Prognoserisiko", weil sich der Geschädigte schließlich auf das Gutachten eines Sachverständigen verlassen können müsse. Ob dieser fachmännisch oder aber unzureichend begutachtet habe, sei für einen Laien nicht erkennbar. Abgesehen davon, wäre vorliegend ein Abbruch der Instandsetzung - wie ihn die Versicherung gefordert habe - wirtschaftlich unsinnig gewesen. Als weitere Schäden bemerkt wurden, waren bereits hohe Reparaturkosten entstanden.