Geschrieben von Michael.B am 15. August 2001 18:51:23:
Als Antwort auf: H-Kennzeichen nur mit Führungszeugnis???? geschrieben von Thorsten am 15. August 2001 13:43:17:
Ich frage mich, weo wir leben!!!!!
Preussen gibt es nicht mehr ( rein juristisch jedenafalls) also mit welchem Recht ( Wir leben angeblich in einem Rechtsstaat) verlangen die Herrschaften Sachen, die nicht im Gesetz stehen????????????????????????
Für das 07 Kennzeichen braucht man ein Führungszeugnis.
Begründung: Ausnahmeregelung vom Gesetz.
21c ist ein definierter Bestandteil der STVZO. Punkt.
Ich würde die mit ihren Ideeen anzeigen: das Ganze heißt juristisch :
Mißbrauch im Amt. Es ist eine bodenlose Frechheit mehr zu verlangen, als im Gesetz steht.
Diese Beamtenkackärsche ( sorry, aber ich bin das Produkt zweuier solcher Typen, darf mir also ein Urteil erlauben) bilden sich immer noch ein, sie seiern das Gesetz.
Sind sie nicht.
Verklag die auf Schadenersatzu.
DIE HABEN KEIN RECHT DAS ZU VERLANGEN - DAS IST SCHLICHT AMTSANMASSUNG!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich frag mich, was diese Kanaillen sich einbilden. Die sollen endlich mal ihre Gesetze lesen.
Grüße
Michael.