Geschrieben von CEBE am 09. Mai 2001 12:46:07:
Als Antwort auf: H-Kennzeichen und Gasanlage geschrieben von Rainer am 09. Mai 2001 10:00:20:
Eine Gasanlage muss grundsätzlich eingetragen werden.
Dazu ist ein Gutachten des Verdampfers (Bekommt man beim Hersteller wenn nicht mehr vorhanden) und eines des Tanks (es gibts spezielle Firmen, die das abnehmen dürfen, Adressen gibts beim TÜV) nötig.
Ob das in Verbindung mit dem H-Kennzeichen möglich ist, ist stark vom Prüfer abhängig.
Wenn man ihm es anhand einer Briefkopie eines anderen 108/111, oder was auch immer, in dem vor 20 Jahren eine solche eingebaut war erklären kann, dass es sich im zeitgenössisches Zubehör handelt, dürfte das nicht problematisch werden.
Vorher bitte unbedingt Infos beim TÜV (oder auch Verschiedenen TÜVS) einholen, um nich erst Geld auszugeben und dann dumm aus der Wäsche zu gucken.
Mit einer nicht eingetragenen Gasanlage erlischt die Betriebserlaubnis und somit der Versicehrungsschutz!!!
Gruss
CB