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Antwort: Besichtigungstermin oder auch "Androhung von Körperverletzung"

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Themenhistorie von: Besichtigungstermin oder auch "Androhung von Körperverletzung"

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21 Jahre 7 Monate her #46835

Klaus

Klauss Avatar

Geschrieben von Klaus M. 300 SEL 3,5 am 16. August 2004 12:29:51:
Als Antwort auf: hoffentlich nicht ... geschrieben von Robert_D am 16. August 2004 11:49:44:

Aber sag das mal Öffentlich ohne gelyncht zu werden. Man wird Ihn deswegen noch nicht mal ausweisen dürfen, weil Er in seiner Heimat stärker bestraft wird wie hier.

Wie unser Kaplan von Köln, er ist zwar schuldig und müßte ausgewiesen werden aber wer weiß, in der Türkei würde er ja vieleicht richtig bestraft, was uns das alles kostet dieses hin und her.
Und zur strafe für den Polen,

Hatte schwere Kindheit,

mußte seine Heimat verlassen,

wurde von seinem Arbeitgeber nur ausgenutzt,

wurde mit der ganzen belastung hier in Deutschland einfach überfordert,

Er mußte sowas einfach tun, wer will Ihm da einen vorvorf machen, Ihr versteht garnicht wie schwer Die es hier haben.

Er brauchr jetzt nur einen guten Anwalt.
Gruß

Klaus wenn einer noch was hört von dem Prozeß kann Er es ha hier Posten






21 Jahre 7 Monate her #46834

Robert_D

Robert_Ds Avatar

Geschrieben von Robert_D
am 16. August 2004 11:49:44:
Als Antwort auf: Re: Mit 2 Promille... geschrieben von Uwe 3.5 am 16. August 2004 10:33:13:

hallo!
>> Mit 2 Promille... ... ist der Täter nicht zurechnungsfähig und wird maximal (!) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden.
hmm, mir war gerade mal langweilig gewesen, deshalb (und weil ich mich schließlich auch für den fall interessiere) habe ich gerade mal ein bißchen recherchiert.
GANZ so billig wird er wohl (hoffentlich) nicht davonkommen:
§ 323a StGB

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
darüberhinaus fand ich eine quelle, die sich mit verkehrsdelikten befaßte, hier hieß es Ab einem Promillewert von 2,5 kommt eine Schuldunfähigkeit wegen Vollrausches in Betracht.
da ich einmal davon ausgehen möchte, daß ein mord nicht geringer wiegt als z.b. eine fahrerflucht, hoffe ich doch, daß auch hier noch nicht vom vollrausch ausgegangen werden würde.

insbesondere dürfte dieser typ gut im training sein: wer mit 2 promille noch auto fahren und treffsicher mit schußwaffen umgehen kann, der ist mit sicherheit noch herr seiner sinne gewesen. (ich selber würde mit demselben pegel höchstwahrscheinlich sabbernd in der ecke liegen ...)


ich begreife sowas einfach nicht - der typ gehört für den rest seines lebens ins arbeitslager! (ob wir für solche zwecke nicht ein abkommen mit rußland schließen könnten? soweit ich weiß, sucht man dort immer nach billigen arbeitskräften für die sibirischen bleibergwerke!)
schönen gruß,

robert




21 Jahre 7 Monate her #46829

Uwe

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Geschrieben von Uwe 3.5 am 16. August 2004 10:33:13:
Als Antwort auf: der arme polnische Autodieb und Mörder ! geschrieben von andreas 1 am 13. August 2004 20:47:12:

... ist der Täter nicht zurechnungsfähig und wird maximal (!) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden. Ausweisen wird auch nicht gehen, da Polen in der EU ist. Na dann kann er ja nächstes Jahr wieder bei der Ernte helfen!
Aber wehe die Stossstange reicht mal 50cm über den Parkplatzstrich...




21 Jahre 7 Monate her #46783

Michael

s Avatar

Geschrieben von Michael B. am 13. August 2004 22:57:11:
Als Antwort auf: der arme polnische Autodieb und Mörder ! geschrieben von andreas 1 am 13. August 2004 20:47:12:

jetzt wieder die Frage stellt,was ,in Dreiteufelsnamen,macht ein Nichtamerikaner bloss mit einer 357 Magnum????

Mit dem Teil bricht sich jeder Normalo beim Feuern das Handgelenk....

Ausserdem ist es nur geeignet, um Graugussachtzylinder mit untenliegender Nockenwelle mit einem Schuss zu pulverisieren - als Verteidigungsgegenstand ist die Waffe ungeeignet.

Es sei denn, man hat die gesamte Russenmafia beleidigt.

Leicht abschweif...

Michael




21 Jahre 7 Monate her #46782

Jan

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Geschrieben von Jan am 13. August 2004 22:11:58:
Als Antwort auf: Besichtigungstermin oder auch "Androhung von Körperverletzung" geschrieben von Jan am 12. August 2004 16:02:02:

Vielen Dank für die netten Antworten.
Die netten Interessenten haben auch noch Fotos von mir, dem Wagen, dem Haus und dem Namensschild gegeben und wollten die veröffentlichen (bei mobile.de), wenn ich ihnen den Wagen nicht verkaufe. Tja, bisher ist nichts gekommen.
Aber das war das erste und das letzte mal, dass ich bei einem Besichtigungstermin alleine war, das habe ich gelernt.
Gruß Jan




21 Jahre 7 Monate her #46780

Jan

s Avatar

Geschrieben von Jan am 13. August 2004 22:07:59:
Als Antwort auf: Wie wärs mit.. geschrieben von Horst am 12. August 2004 22:37:13:

Hallo Horst,
hatte leider keinerlei Zeugen, daher wird das schon schwierig. Und wie auch hier schon beschrieben, würde es leider ewig dauern, bis überhaupt mal was kommt, wenn überhaupt.
Gruß Jan




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