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Antwort: Wie ist sowas eigentlich rechtlich zu bewerten...?

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Themenhistorie von: Wie ist sowas eigentlich rechtlich zu bewerten...?

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20 Jahre 7 Monate her #62197

uli

ulis Avatar

Geschrieben von Uli am 05. August 2005 22:24:10:
Als Antwort auf: Re: Wie ist sowas eigentlich rechtlich zu bewerten...? geschrieben von melli im SE 280 3.5 am 05. August 2005 15:13:53:

...das passiert beim TÜV genauso wie bei DC-Werkstätten.
Der Prüfer sucht jedesmal endlos nach den Abgaswerten in seinem Computer und findet sie natürlich nicht. Daß er sie für Deinen Motor auswendig weiß, kann man nicht verlangen.

Umso dankbarer ist er dann aber, wenn man ihm das AU-Protokoll vom letzten Jahr zeigt, um von dort die Sollwerte zu übernehmen...
Oder man kauft den Aufkleber für den Ventildeckel mit den Einstelldaten neu...
>Die Fahrgestellnummer (war am Originalort) fand er auch nicht. Die AU konnte er auch nicht durchführen, weil er die gesetzlichen Abgashöchstwerte nicht kannte!!!




20 Jahre 7 Monate her #62195

Sepp

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Geschrieben von Sepp am 05. August 2005 22:22:30:
Als Antwort auf: Wie ist sowas eigentlich rechtlich zu bewerten...? geschrieben von Uwe 3.5 am 05. August 2005 09:38:12:

Hi folks,
der Sage nach kostete vor Jahren ein Typenschild nebst Brief für einen 300SL so um die 50k€.

Um das Schild herum wird der Wagen neu aufgebaut.

Ich erkenne keinerlei juristische Hinderungsgründe.

Sehr sehr ärgerlich wird es allerdings wenn auf einmal 2 Autos mit derselben FGstnr auf dem Hof stehen.

ciao

Sepp




20 Jahre 7 Monate her #62178

melli

s Avatar

Geschrieben von melli im SE 280 3.5 am 05. August 2005 15:13:53:
Als Antwort auf: Re: Wie ist sowas eigentlich rechtlich zu bewerten...? geschrieben von HG am 05. August 2005 14:55:11:

Hallo,
ich weiss ja nicht wie die TÜV Prüfer im Rest der Republik so sind.

Mein TÜV Prüfer fand im April bei der Abnahme nicht einmal die Handbremse.

Die Fahrgestellnummer (war am Originalort) fand er auch nicht. Die AU konnte er auch nicht durchführen, weil er die gesetzlichen Abgashöchstwerte nicht kannte!!!

Das zu diesem Thema. Und wenn ich dann noch sehe, dass einige Besitzer von Replika Fahrzeugen (z.b. Porsche 550) es tatsächlich schaffen ein Baujahr 1957 o.ä. mit H-Kennzeichen in den Brief zu bekommen...
Beste Grüsse

vom flachen Land




20 Jahre 7 Monate her #62176

HG

s Avatar

Geschrieben von HG am 05. August 2005 14:55:11:
Als Antwort auf: Wie ist sowas eigentlich rechtlich zu bewerten...? geschrieben von Uwe 3.5 am 05. August 2005 09:38:12:

Hi
Wie schon gesagt, verkaufen darf man das so.

Man dürfte auch ein Auto darum bauen bzw. restaurieren. Schwierig wird es bei der Abnahme. Hier muß wie bei einer falsch eingtragenen Fahrgestellnummer oder einer Neueinschlagung wenn die alte nicht mehr leserlich ist, eine besondere Abnahme mit Kennzeichnung stattfinden. Es gibt hierfür Einschlagsiegel mit denen offiziell verändert und auch eingtragen werden darf. Weiter wird sowas dann auch im Brief vermerkt. Aber dies sit die Theorie. Erstens ist fraglich ob es überhaupt bemerkt wird. Aber wenn ja, können hier weitere Probleme über den Eigentumsnachweis entstehen, wo ist denn das "echte" Auto????
Juristisch ansich korrekt aber eher von abzuraten
Bis dann

HG




20 Jahre 7 Monate her #62168

Uwe

s Avatar

Geschrieben von Uwe 3.5 am 05. August 2005 12:25:17:
Als Antwort auf: Jein - eigentlich geschrieben von Michael B. am 05. August 2005 10:47:56:

Hi Michael!
Nette Geschichte... wobei mir der Part mit dem SL bekannt vorkam, aber von der TÜV-Geschichte hatte ich noch nichts gehört.

Mir graut jetzt schon bei dem Gedanken, dass ich diesem Monat mit einem Auto dorthin muss, dass laut Statistik mindestens geringe Mängel haben MUSS!
Bin mal gespannt, was die sich diesmal einfallen lassen, die Götter in Blau...
Uwe




20 Jahre 7 Monate her #62167

Michael

s Avatar

Geschrieben von Michael B. am 05. August 2005 10:47:56:
Als Antwort auf: Wie ist sowas eigentlich rechtlich zu bewerten...? geschrieben von Uwe 3.5 am 05. August 2005 09:38:12:

darf man keine Fgstnr verkaufen...

Aber:

Hier wird eine Frontmaske( kein Rohbau!!) angeboten UND ein Brief,das Ganze im Block.

Welchselbiges NICHT verboten ist..

( Ich darf ja auch eine Lachgaseinspritzung verkaufen - was der Käufer damit macht,ist nicht mein Bier.)
Nebenbei eine klassisch deutsche Geschichte zum Thema:

Vor Urzeiten habe ich mal einem Hamburger ein 3,5er Cabrio besorgt ( Aus Schweizer Sammlung,dann nachvollziehbar bei einem Sammler in Deutschland - aber in Deutschland nie angemeldet.. Das ganze Geraffel übrigens mit BEWEISBAREN 148.000 auf der Uhr..)

Auto blieb bei mir,wegens diverser Umbauten( Bambusleder raus,neues blaues Leder rein,weil Auto aussen Blau,Sitzheizung rein,Alus runter und bitte Stahlfelgen wgs Stil.Am Ende des Liedes hatte ich da schlaffe 160.000 Mark stehen und fühlte mich garnicht mehr wohl..Das ist der geschätzte Wert von unserem Haus..)

Dann konnte ich aus Zeitgründen nicht mehr zum einheimischen TÜV,Auto wurde Sonntags in Hamburg wgs Hochzeit gebraucht,also:

" Bitte bringen Sie das Auto hoch,ich habe keine Zeit es zu holen,Ihre Frau hat Verwandschaft hier? Bringen Sie Ihre Dame doch mit,und dann bringen Sie das Auto hier über den TÜV.Ich zahle gut.."

Klasse - auf nach Hamburch,wenns bezahlt wird,incl.Rückflug ...

Auto hochgebracht: " Vielen Dank,aber jetzt haben Sie übers Wochenende ja nichts zu fahren,schaun wir mal in die Garage. Möchten Sie den Jaguar oder den SL?"

SCHLUCK!! " Den SL"

Ich habe Lady dann fahren lassen,die dusseligen SLs sind mir immer zu klein...

Verwandschaft besucht,Montags das Cabrio geschnappt und in Hamburch zur Vollabnahjme nach §21 oder so...

TÜV:

" Sehr schönes Auto - aber die Fgstnr ist beim 116 auf der Frontmaske"

" Das ist kein 116,der Motor heisst 116,das ist ein 111 und die Fgstnr ist bei denen IMMER rechts auf dem Rahmen"

Verloren...

( Ich lass mir doch von so einem Jeanstyp nicht sagen,wo ich die Nummer haben will..!! Und überhaupt - was maßt der sich an..)

Null Chance,gemeckert und Chef der Bude geholt.

Chefe ebenfalls: " Die Nummer gehört auf die Frontmaske,wohl geklaut,das Auto"
( Bevor die Herrschaften die Karre beschlagnahmen,ziehe ich es vor abzuhauen - Hauspfändung im Hinterkopf....)

Dann erstmal dem Kunden die Sache erzählt...

Anschließend zum Daimler in Hamburch,dort erzählt und DIE zum TÜV geschickt.

Auf einmal war die Fgstnr kein Thema mehr und das Auto hat seitdem eine

" Teutsche" Zulassung.

Inclusive Ahnennachweis oder so...

Michel,lästermäulig heute..







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