Geschrieben von Robert_D
am 07. Februar 2004 22:01:44:
Als Antwort auf: Re: ausser,.... geschrieben von Dirk am 07. Februar 2004 21:17:40:
Hallo Dirk!
>>...angenommen es ist wirklich der Zahnriemen und der Verkäufer zeigte Dir ein Scheckheft indem die letzte Wartung verzeichnet ist, dann wäre das im Falle eines durch Überalterung gerissenen Zahnriemens ein Ansatzpunkt.
Das wäre es natürlich wirklich - aber dann müßte man bei der Werkstatt ansetzen, die ja offensichtlich einen groben Fehler gemacht hat!
Wenn der (private) Verkäufer tatsächlich ein lückenloses Scheckheft für den Wagen vorlegen können sollte, dann würde kein Gericht ihn zu Schadenersatz verdonnern, weil er wirklich alles in seiner Macht stehende getan hat, um etwaige Schäden abzuwenden!
(Anders sieht es etwa dann aus, wenn sich der Verkäufer aus der Konkursmasse eines Autohauses einen Firmenstempel besorgt und damit das Scheckheft selbst "gesupert" hätte - da wäre dann mit Sicherheit von einem Betrugsvorsatz auszugehen, und dann wäre auch eine Schadenersatzklage wieder durchaus aussichtsreicher...)
btw: wie groß schätzt Du die Chance ein, einen mehr als 10 Jahre alten Kadett zu finden, bei dem sämtliche Inspektionen belegt sind???
Schönen Gruß,
Robert