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Antwort: Neue Kfz-Briefe und Hamburg

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Themenhistorie von: Neue Kfz-Briefe und Hamburg

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20 Jahre 4 Monate her #64727

Andi_H

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Geschrieben von Andi_H am 25. Oktober 2005 14:01:12:
Als Antwort auf: Wetten nicht... geschrieben von Eberhard Weilke am 24. Oktober 2005 21:30:27:

bei Adressänderung im gleichen Zulassungsbezirk wird einfach die Adresse überklebt, ähnlich wie beim Personalausweis.

interessanter thread zu dem Thema: www.oldtimerinfo.de/Diskussion/Forum5/HTML/000992.html
Gruss andi




20 Jahre 4 Monate her #64720

Christian

Christians Avatar

Geschrieben von Christian am 25. Oktober 2005 12:23:25:
Als Antwort auf: Re: Doch, wirklich... geschrieben von fabian am 24. Oktober 2005 22:34:49:

Das stimmt. Allerdings wird der Brief entwertet und durch die neuen Zulassungsbescheinigungen ersetzt. Es werden keine neuen Eintragungen in alte Fahrzeugdokumente mehr vorgenommen. Der alte Brief wird dem Fahrzeughalter auf Wunsch natürlich ausgehändigt.
Dort kommt es allerdings noch zu einigen Patzern: Ich habe eine Zulassungsbescheinigung Teil I für einen Vito vorliegen. Dort steht unter S.1 (Sitzplätze einschließlich Fahrersitz) 00 und unter 21 (Sonstige Vermerke) "Selbstfahrendes Mietfahrzeug". Wie das funktionieren soll, muß mir erst noch jemand erklären!
Grüße,
Christian




20 Jahre 4 Monate her #64694

Thorsten

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Geschrieben von Thorsten 250 SE/C am 24. Oktober 2005 22:49:43:
Als Antwort auf: Re: Doch, wirklich... geschrieben von fabian am 24. Oktober 2005 22:34:49:

... der mir den Führerschein einziehen wollte. Hatt aber nichts genützt.

1,8 Promille. Pah. Damit fädel ich noch nen Faden ein!!!




20 Jahre 4 Monate her #64693

fabian

fabians Avatar

Geschrieben von fabian am 24. Oktober 2005 22:34:49:
Als Antwort auf: Re: Doch, wirklich... geschrieben von Christian am 24. Oktober 2005 21:22:13:

moin, der brief gehört dem fahrzeughalter, ergo darf er(der brief) nicht eingezogen werden!!.

gruß, fabian




20 Jahre 4 Monate her #64689

Eberhard

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Geschrieben von Eberhard Weilke
am 24. Oktober 2005 21:30:27:
Als Antwort auf: Re: Doch, wirklich... geschrieben von Christian am 24. Oktober 2005 21:22:13:

...mir haben die am 13.Oktober die Adressänderung noch durch einfaches Durchstreichen der alten Adresse und Eintippen mit der elektrischen Schreibmaschine im Schein vorgenommen.
Nicht nur, weil die Sachbearbeiterin wohl keine Lust hatte, die Einträge zu Wurmkat, Standheizung und Sondersignalanlage abzutippeln ;-)
Gruß

Eberhard




20 Jahre 4 Monate her #64688

Christian

Christians Avatar

Geschrieben von Christian am 24. Oktober 2005 21:22:13:
Als Antwort auf: Doch, wirklich... geschrieben von Eberhard Weilke am 24. Oktober 2005 19:10:56:

Hallo,
leider werden auch in diesem Falle der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein eingezogen, da eine Adressänderung auf jeden Fall im (bisherigen) Fahrzeugschein vermerkt wird. Anstelle dessen wirst Du eine Zulassungsbescheinigung Teil I und eine Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten, da ein Nebeneinander zwischen dem bisherigen Fahrzeugbrief und einer Zulassungsbescheinigung Teil I nicht geduldet wird. Folge: Brief und Schein werden eingezogen und Du erhälst auch bei einer Adressänderung im bisherigen Zulassungsbezirk die neuen EU-Papiere.
Grüße,
Christian




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