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Antwort: Weiß hier jemand, ob das Sonntagsfahrverbot auch für LKW mit H-Zulassung gilt?

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Themenhistorie von: Weiß hier jemand, ob das Sonntagsfahrverbot auch für LKW mit H-Zulassung gilt?

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20 Jahre 1 Monat her #68582

Cebe

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Geschrieben von Cebe
am 30. Januar 2006 08:26:15:
Als Antwort auf: Ergänzung: Gerade gehört, daß das Verbot für den 7,49t eh nicht gelten soll.(mT) geschrieben von Schraube am 29. Januar 2006 14:25:19:

Bis 7,49to hats du kein Problem

Es sei denn du fährst mit Anhänger, dann gilt es wieder, auch unter 7,49to
Aufpassen ist für unsere Autotransporteure hier angesagt.

Ich leih mir nen Sprinter und woanders her nen Autotrailer und schon geht´s am Sonntag quer durch die Republik, den erworbenen Neuzugang abzuholen.

1400km passiert nix, aber 50km vor zuhause kommen die Grün-Weissen und machen mich mit entsprechendem Strafzettel darauf aufmerksamn, dass der Sprinter als LKW zugelassen ist........

A-Karte! Sonntagsfahrverbot! Anzeige, Gerichtsverfahren...

Bin dann aus der Nummer mit dem Argument "Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" und dem Vergleich mit Turnierpferdetransportern rausgekommen.
Rein rechtlich sehe ich das auch wie Michael, denn in der 1 Zeile steht ja nicht mehr LKW sondern Oldtimer.
Gruß

CB




20 Jahre 1 Monat her #68583

Cebe

s Avatar

Geschrieben von Cebe
am 30. Januar 2006 08:26:15:
Als Antwort auf: Ergänzung: Gerade gehört, daß das Verbot für den 7,49t eh nicht gelten soll.(mT) geschrieben von Schraube am 29. Januar 2006 14:25:19:

Bis 7,49to hats du kein Problem

Es sei denn du fährst mit Anhänger, dann gilt es wieder, auch unter 7,49to
Aufpassen ist für unsere Autotransporteure hier angesagt.

Ich leih mir nen Sprinter und woanders her nen Autotrailer und schon geht´s am Sonntag quer durch die Republik, den erworbenen Neuzugang abzuholen.

1400km passiert nix, aber 50km vor zuhause kommen die Grün-Weissen und machen mich mit entsprechendem Strafzettel darauf aufmerksamn, dass der Sprinter als LKW zugelassen ist........

A-Karte! Sonntagsfahrverbot! Anzeige, Gerichtsverfahren...

Bin dann aus der Nummer mit dem Argument "Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" und dem Vergleich mit Turnierpferdetransportern rausgekommen.
Rein rechtlich sehe ich das auch wie Michael, denn in der 1 Zeile steht ja nicht mehr LKW sondern Oldtimer.
Gruß

CB




20 Jahre 1 Monat her #68510

Schraube

s Avatar

Geschrieben von Schraube am 29. Januar 2006 14:25:19:
Als Antwort auf: Weiß hier jemand, ob das Sonntagsfahrverbot auch für LKW mit H-Zulassung gilt? geschrieben von Schraube am 28. Januar 2006 10:32:53:

Sofern ohne Hänger unterwegs. Aber ob das stimmt?

Jedenfalls Danke an Hoffy und den Poltergeist.




20 Jahre 1 Monat her #68512

Schraube

s Avatar

Geschrieben von Schraube am 29. Januar 2006 14:25:19:
Als Antwort auf: Weiß hier jemand, ob das Sonntagsfahrverbot auch für LKW mit H-Zulassung gilt? geschrieben von Schraube am 28. Januar 2006 10:32:53:

Sofern ohne Hänger unterwegs. Aber ob das stimmt?

Jedenfalls Danke an Hoffy und den Poltergeist.




20 Jahre 1 Monat her #68501

Michael

s Avatar

Geschrieben von Michael B. am 29. Januar 2006 09:50:50:
Als Antwort auf: Weiß hier jemand, ob das Sonntagsfahrverbot auch für LKW mit H-Zulassung gilt? geschrieben von Schraube am 28. Januar 2006 10:32:53:

ist ein LKW mit H-Zulassung eben kein LKW mehr,sondern ein SoKfz " Oldtimer".

Somit gilt weder das Sonntagsfahrverbot,noch Bestimmungen über Lenkzeiten oder Fahrtenschreiberpflicht.

Allerdings wissen das nicht alle Grünweissen !

Michael




20 Jahre 1 Monat her #68497

hoffy

hoffys Avatar

Geschrieben von Hoffy
am 28. Januar 2006 23:31:05:
Als Antwort auf: Weiß hier jemand, ob das Sonntagsfahrverbot auch für LKW mit H-Zulassung gilt? geschrieben von Schraube am 28. Januar 2006 10:32:53:

Hi Schraube !!!

Denke mir, wenn du auf irgend ein Treffen unterwegs bist, dürftest du eigendlich kein Problem sein. Kann's aber nicht mit Gewissheit sagen, probiers einfach aus.

*Gruß Hoffy !!!




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