Geschrieben von Cebe
am 30. Januar 2006 08:26:15:
Als Antwort auf: Ergänzung: Gerade gehört, daß das Verbot für den 7,49t eh nicht gelten soll.(mT) geschrieben von Schraube am 29. Januar 2006 14:25:19:
Bis 7,49to hats du kein Problem
Es sei denn du fährst mit Anhänger, dann gilt es wieder, auch unter 7,49to
Aufpassen ist für unsere Autotransporteure hier angesagt.
Ich leih mir nen Sprinter und woanders her nen Autotrailer und schon geht´s am Sonntag quer durch die Republik, den erworbenen Neuzugang abzuholen.
1400km passiert nix, aber 50km vor zuhause kommen die Grün-Weissen und machen mich mit entsprechendem Strafzettel darauf aufmerksamn, dass der Sprinter als LKW zugelassen ist........
A-Karte! Sonntagsfahrverbot! Anzeige, Gerichtsverfahren...
Bin dann aus der Nummer mit dem Argument "Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" und dem Vergleich mit Turnierpferdetransportern rausgekommen.
Rein rechtlich sehe ich das auch wie Michael, denn in der 1 Zeile steht ja nicht mehr LKW sondern Oldtimer.
Gruß
CB