Geschrieben von Rolf-Stephan, 220Sb am 02. Februar 2006 14:42:48:
Als Antwort auf: AU demnächst alle zwei Jahre ?? geschrieben von Molybden am 02. Februar 2006 14:18:45:
Hallo,
> Warum müssen Oldies vor 1970 nicht zur AU? Willkürliche Grenze, oder wird das auch geändert?
Ist eine willkürliche Grenze die man mal festgelegt hatte und die seither auch nicht verändert wurde.
§ 47 a StVZO (StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung):
"(1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden, haben zur Verringerung der Schadstoffemissionen das Abgasverhalten ihres Kraftfahrzeuges auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage XIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind
1. Kraftfahrzeuge mit
a) Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem
1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
....."
Grüße aus Berlin,
Die Oldtimer-Garage Berlin-Brandenburg e.V.