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Antwort: AU demnächst alle zwei Jahre ??

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Themenhistorie von: AU demnächst alle zwei Jahre ??

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20 Jahre 1 Monat her #68859

Beule

Beules Avatar

Geschrieben von Beule am 02. Februar 2006 16:56:11:
Als Antwort auf: Keine AU vor Zulassung 1. Juli 1969, § 47 a StVZO geschrieben von Rolf-Stephan, 220Sb am 02. Februar 2006 14:42:48:






20 Jahre 1 Monat her #68849

Rolf-Stephan,

s Avatar

Geschrieben von Rolf-Stephan, 220Sb am 02. Februar 2006 15:57:17:
Als Antwort auf: Re: Die Sache... geschrieben von Uwe 3.5 am 02. Februar 2006 15:49:01:

ASU ist der alte Name - das heißt seit längerem schon AU!

(Abgas-Untersuchung - ist eben schon lange keine SONDERuntersuchung mehr ;-)
Ansonsten stimmt alle 2 Jahre auch nicht generell,

mehr dazu siehe auch www.tuev-nord.de/20679.asp
Grüße aus Berlin


Die Oldtimer-Garage Berlin-Brandenburg e.V.

20 Jahre 1 Monat her #68848

Uwe

s Avatar

Geschrieben von Uwe 3.5 am 02. Februar 2006 15:49:01:
Als Antwort auf: AU demnächst alle zwei Jahre ?? geschrieben von Molybden am 02. Februar 2006 14:18:45:

... nennt sich A bgasSonderUntersuchung (ASU) und ist so seit 1984 oder so Pflicht und gilt für 2 Jahre.
Uwe






20 Jahre 1 Monat her #68845

Rolf-Stephan,

s Avatar

Geschrieben von Rolf-Stephan, 220Sb am 02. Februar 2006 14:42:48:
Als Antwort auf: AU demnächst alle zwei Jahre ?? geschrieben von Molybden am 02. Februar 2006 14:18:45:

Hallo,
> Warum müssen Oldies vor 1970 nicht zur AU? Willkürliche Grenze, oder wird das auch geändert?
Ist eine willkürliche Grenze die man mal festgelegt hatte und die seither auch nicht verändert wurde.


§ 47 a StVZO (StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung):
"(1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden, haben zur Verringerung der Schadstoffemissionen das Abgasverhalten ihres Kraftfahrzeuges auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage XIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind
1. Kraftfahrzeuge mit

a) Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem

1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;

....."


Grüße aus Berlin,


Die Oldtimer-Garage Berlin-Brandenburg e.V.

20 Jahre 1 Monat her #68843

Molybden

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Geschrieben von Molybden am 02. Februar 2006 14:18:45:

Hallo,
bei der DEKRA (ähnlich TÜV) erzählte man mir, dass Oldtimer ohne Kat demnächst auch alle zwei Jahre statt jedes Jahr zur AU müssen. Weiß da jemand etwas näheres?

Warum müssen Oldies vor 1970 nicht zur AU? Willkürliche Grenze, oder wird das auch geändert?
Gruß
Michael




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