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Antwort: Für die Katz?

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Themenhistorie von: Für die Katz?

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19 Jahre 11 Monate her #70863

uli

ulis Avatar

Geschrieben von Uli am 23. März 2006 22:56:51:
Als Antwort auf: Re: Für die Katz? geschrieben von André S. am 23. März 2006 06:53:19:

Danke für den Tip.

Ob ich´s also in den Fz-Schein eintragen zu lassen versuche oder nicht, ist egal, es wird nicht eingetragen, weder in den alten noch in den neuen.

Ob neue Papiere oder alte, die zusätzliche Reifengröße steht immer nur im alten Brief. Den muß ich also immer dabeihaben und lasse die sinnlose Umschreibung dann bleiben, auch wenn´s eigentlich nicht erlaubt ist.






19 Jahre 11 Monate her #70868

uli

ulis Avatar

Geschrieben von Uli am 23. März 2006 22:56:51:
Als Antwort auf: Re: Für die Katz? geschrieben von André S. am 23. März 2006 06:53:19:

Danke für den Tip.

Ob ich´s also in den Fz-Schein eintragen zu lassen versuche oder nicht, ist egal, es wird nicht eingetragen, weder in den alten noch in den neuen.

Ob neue Papiere oder alte, die zusätzliche Reifengröße steht immer nur im alten Brief. Den muß ich also immer dabeihaben und lasse die sinnlose Umschreibung dann bleiben, auch wenn´s eigentlich nicht erlaubt ist.






19 Jahre 11 Monate her #70799

andre

andres Avatar

Geschrieben von André S. am 23. März 2006 06:53:19:
Als Antwort auf: Für die Katz? geschrieben von Uli am 22. März 2006 21:38:02:

Hi,
den alten KFZ-Brief musst Du immer mit beim neuen KFZ-Schein haben.
Den alten KFZ-Brief kann man als ABE betrachten, wobei wenn man noch mehr ABEs hat, doch besser alle geordnet in einen Ordner oder Sammelmappe immer im Kofferraum liegen haben sollte.
Kann ja nichts mit passieren, denn der alte KFZ-Brief ist entwertet.
MfG


André





Nicht nur W111








19 Jahre 11 Monate her #70801

andre

andres Avatar

Geschrieben von André S. am 23. März 2006 06:53:19:
Als Antwort auf: Für die Katz? geschrieben von Uli am 22. März 2006 21:38:02:

Hi,
den alten KFZ-Brief musst Du immer mit beim neuen KFZ-Schein haben.
Den alten KFZ-Brief kann man als ABE betrachten, wobei wenn man noch mehr ABEs hat, doch besser alle geordnet in einen Ordner oder Sammelmappe immer im Kofferraum liegen haben sollte.
Kann ja nichts mit passieren, denn der alte KFZ-Brief ist entwertet.
MfG


André





Nicht nur W111








19 Jahre 11 Monate her #70774

uli

ulis Avatar

Geschrieben von Uli am 22. März 2006 21:38:02:

Bitte helft mir mal weiter beim Thema, wie Reifeneintragungen seit der Einführung der neuen Zulassungsdokumente ablaufen.
Altes Verfahren:

1. Neue Reifengröße im Fz-Brief eintragen lassen

2. Zulassungsstelle stellt neuen Fz-Schein aus mit dem zusätzlichen Reifeneintrag

3. Fertig
Neues Verfahren:

1. Neue Reifengröße im alten Fz-Brief eintragen lassen.

2. Zulassungsstelle zieht alte Papiere ein und stellt neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 aus. Dort ist aber nur noch eine Reifengröße eingetragen, nämlich die alte.

3. Die Eintragung der neuen Größe war also für die Katz?





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