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Antwort: StVG-Frage...

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19 Jahre 11 Monate her #71313

hoffy

hoffys Avatar

Geschrieben von Hoffy
am 01. April 2006 22:30:43:
Als Antwort auf: StVO-Antwort geschrieben von Molybden am 01. April 2006 22:12:46:

Hi Micha !!!

Danke...sowas hab ich gebraucht.

*Gruß Hoffy !!!




19 Jahre 11 Monate her #71312

Molybden

s Avatar

Geschrieben von Molybden am 01. April 2006 22:12:46:
Als Antwort auf: StVG-Frage... geschrieben von Hoffy am 01. April 2006 21:51:05:

Hallo Hoffy,

hier die Antwort
§ 17, 2 der StVO Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.


Gruß

Michael




19 Jahre 11 Monate her #71310

Flossenpfleger

Flossenpflegers Avatar

Geschrieben von Flossenpfleger am 01. April 2006 21:55:07:
Als Antwort auf: StVG-Frage... geschrieben von Hoffy am 01. April 2006 21:51:05:






19 Jahre 11 Monate her #71309

hoffy

hoffys Avatar

Geschrieben von Hoffy
am 01. April 2006 21:51:05:

Hi !!!

Ist es richtig das man nicht mit Standlicht am Tage fahren darf, oder bin ich damit auf ein Bullenaprilscherz reingefallen.

*Gruß Hoffy !!!




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