Geschrieben von Robert_D am 22. März 2003 17:48:15:
Als Antwort auf: Fahrzeug verkauft: Bestätigung für Papier und Fahrzeugübergabe geschrieben von Fausti am 22. März 2003 11:32:57:
Hallo!
Falls Du das Auto
angemeldetverkaufst (wovon stets abzuraten ist!), dann nimm in dem Übergabeprotokoll wenigstens ausdrücklich ALLES auf, was Du ihm übergeben hast und wie es weitergehen soll:
PKW Mercedes-Benz (Typ, Bj., FG-Nr. usw.),
mit Kennzeichen X-YZ 222H
mit 3 Schlüsseln, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und AU-Bescheinigung am 27.03.03 um 17:25 Uhr übergeben.
Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb von drei Werktagen ab- oder auf einen anderen Halter umzumelden und dem Verkäufer dies innerhalb einer Woche schriftlich nachzuweisen.
Bis zur Ab- oder Ummeldung dürfen außer der Überführungsfahrt zum neuen Standort keine weiteren Fahrten mit dem Fahrzeug übernommen werden.
Wichtig ist auch, die Identität des Käufers festzustellen, also Name, Anschrift, Geburtsdatum und nach Möglichkeit sogar die Nr. des Personalausweises auf dem Vertrag festhalten!
Wenn nämlich eine dieser Angaben fehlen, und der Käufer meldet NICHT um, dann hast Du noch größere Probleme als ohnehin schon...
Ach ja: UNTERSCHREIBEN sollte der Käufer den Vertrag natürlich auch...
Schönen Gruß von
Robert
*der schon VIELE KFZ-Steuern beitreiben mußte, obwohl die betreffenden Autos längst verkauft sein sollten*