Hallo Hinrich,
da scheint im Augenblick keiner miehr so richtig durchzublicken !
Der §21c ist gestrichen worden, es gilt jetzt für die Beurteilung nur noch der §23, siehe auch hier :
url=http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987060692575828569/Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf]http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987060692575828569/Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf[/url
Problem ist jetzt wohl, dass im Kapitel 2 Abschnitt 3, von einem
Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein (auch bei den oben genannten Motoren). Ein Umbau ohne Leistungssteigerung (+/- 5% Toleranz) ist möglich.
gesprochen wird.
Uuuund genau da wird es jetzt kompliziert : Der Ansaugtrakt beginnt am Luftfiltereinlass, und die Gasmischdüse ist ein "nichtoriginaler Vergaser"
und der wird nur bei zeitgenössichem Umbau anerkannt. Aber für eine 20 Jahre alte GAsanlage gibbet auch keinen TÜV.
Was passiert jetzt, schraubt der Kittelträger mir das Kennzeichen ab, weil ich mit LPG fahre, oder habe ich 'Bestandsschutz' ??
Dagegen halte ich jetzt mal die EInschätzung der KÜS:
"Es muss original oder nachweislich zeitgenössisch sein."
Zeitgenössisch sind Gasanlagen für Autos ab Mitte der 60er Jahre. Punkt. Da steht nichts von: Originalanlage seit 1961 in diesem Auto verbaut.
Meine Anlage ist vor ca. 2 1/2 Jahren verbaut worden, bei der Dekra gab es noch nie Schwierigkeiten mit dem Aufkleber, der Ingenieur da will sogar immer eine Probefahrt mit der Flosse machen.
Ich würde sagen, erst einmal beim Tüv fragen, ruhig bei mehreren, und dann einen Umrüster suchen, der
OLDTIMERUMRÜSTUNGEN macht, dann klappt das wohl auch mit dem LPG und H Kennzeichen.
Viel Erfolg wünscht der Flossenpfleger