Geschrieben von Uli am 18. Februar 2002 11:30:28:
Als Antwort auf: Re: Warnblinker Heckflosse geschrieben von Kanickel 200 D am 18. Februar 2002 08:33:37:
Was original nicht drin war, muss nicht rein -
das gilt für die meisten Sachen, aber wenige Ausnahmen gibt es aber - der Warnblinker gehört dazu. Ein anderes Beispiel ist die Forderung nach zwei Rücklichtern links und rechts, ebenso zwei Frontscheinwerfer - kein Witz, z.B. mussten deswegen die Hanomag Kommissbrote nachgerüstet werden. Gut, die Zeiten, wo Daimler oder Benz Fahrzeuge mit unzureichender Beleuchtung bauten, waren in den 60ern vorbei...
>hallo tobias!
>ich kann nur von meiner 65er 200D flosse ausgehen, aber die hatte noch nie einen warnblinker und braucht daraum auch fuer den TÜV keine. wie das in deutschland ist, kann ich dir leider auch nicht sagen, aber wahrscheinlich gilt dasselbe wie bei uns in oesterreich - was nicht original drin war, muss nicht rein.
>gruss nick