Geschrieben von Paul
am 21. Oktober 2005 13:32:09:
Als Antwort auf: aberrrrrrr.... geschrieben von Konrad am 21. Oktober 2005 12:26:58:
wenn das alte Kenzeichenbreweis eingenommen wird oder ungueltig gemacht worden ist, kann doch Keiner/Niemanden etwas nachweisen ????
Wass heisst bei euch "UNGUELTIG" denn sonnst ??????? Fremde Welt !!!! Rechtlicher BLOEDSINN / IRRTUM ....
Mensch ihr macht es aber gans spannend
![;-) ;-)](/media/kunena/emoticons/wink.png)
Unterentwickeltes Entwickelungsland ;0P