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Re: Feinstaub - zu früh gefreut? Bundestag lehnt generelle Ausnahmen ab... 18 Jahre 4 Monate her #89585

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Moinsen,



es ist zwar ein wenig tröstlich, daß es scheinbar nicht nur mir so geht, etlichess vom erlernten Wissen um die Struktur und Funktionsweise unserer Legislative bei Altzheimer abgegeben zu haben... [img]./traurig.gif[/img]



Aber, und da käme einer ins Spiel, der sich noch etwas besser an das, was man mal in Staatskunde gelernt hat, erinnern kann, wie ist dieser Passus zu verstehen:



Änderung der Plakettenverordnung (35.BlmSchV)-Ausnahmen für Oldtimer: Der Bundesrat hat am 21.9.07 beschlossen, mittels "erste Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)" die Ausnahmen zur Plakettenverordnung zu ändern. Somit sind die Ausnahmen erweitert für....., sowie Oldtimer gem. § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen. Diese Änderung zielt auf die Aufnahme historischer Fahrzeuge in den Ausnahmekatalog ab, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Die Anzahl der Fahrzeuge und deren geringe Fahrleistung rechtfertigen eine Ausnahme von den Fahrverboten in den Umweltzonen. Die Änderung muss noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.



(Quelle: Rundschreiben des Spediteursverbandes)



Wenn ich diese Passage richtig vertsehe, ist eigentlich alles soweit in Sack und Tüten. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald die Oldtimer in den Ausnahmekatalog aufgenommen worden sind. Es handelte demnach nur noch um einen rein formalen Akt. Oder kann dieser Änderungsvorgabe wiederum von der Bundesregierung bzw. dem gesetzgebenden Ministerium gekippt werden?



Selbst wenn die Oldtimer qua Verordnung vom allgemeinen Fahrverbot ausgenommen werden sollten, können die Kommunen diese Ausnahme trotzdem z.B in einer Weise ein- bzw. beschränken, wie es sich die Berliner Schlauköpfe um Fr. Lompscher ausgedacht haben (Ist das dann Verwaltungsrecht)?



defizitäres Staatrechtverständnis eingestehende Grüße



Martin

Ach menno - ist doch Wochenende! ;-) 18 Jahre 4 Monate her #89586

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Verordnungen in Wikipedia: de.wikipedia.org/wiki/Verordnung



Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien: www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/...tionFile.pdf/GGO.pdf



Darin §65 Nr. 1:

Hat der Bundesrat einer Rechtsverordnung nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt, so wird wie folgt verfahren:

1. Eine Rechtsverordnung, die von der Bundesregierung erlassen wird, muss von ihr in der geänderten Fassung erneut beschlossen werden, falls sie die Rechtsverordnung der Maßgabe des Bundesrates entsprechend erlassen will. In der Kabinettvorlage ist die Auffassung des federführenden Bundesministeriums zu den Änderungen darzulegen. Beschließt die Bundesregierung die Rechtsverordnung nicht in der Fassung, der der Bundesrat zugestimmt hat, so muss die Bundesregierung

sie dem Bundesrat erneut zur Zustimmung vorlegen, wenn sie nicht auf den Erlass der Rechtsverordnung verzichtet.



Zu der letzten Frage gibt es einen schönen Merksatz, den jeder Jurist/Beamte etc. schon im ersten Semester lernt:

Bundesrecht bricht Landesrecht (Art. 31 Grundgesetz)

Auch hierzu Wikipedia: de.wikipedia.org/wiki/Rechtsquelle



Alles klar!? Alle weiteren Fragen werden nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) in Rechnung gestellt! [img]./grins.gif[/img]



Gruß Kai

Re: Ach menno - ist doch Wochenende! ;-) 18 Jahre 4 Monate her #89587

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Hey Pursche,



bissu inner Verwaltung odär nich? Bist dann nicht zur unentgeldlichen Auskunft gegenüber fragenden Bürgern verpflichtet? Oder sollte ich mir eine dahingehende Auskunft flatrate-vergütet und zeitnah besser über's Internet "ziehen"... [img]./grins.gif[/img][img]./grins.gif[/img]



Den Amtsschimmel bei diesem Wetter auf die Koppel entlassende Grüße



Martin

Re: Ach menno - ist doch Wochenende! ;-) 18 Jahre 4 Monate her #89588

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Aber trotzdem Thanx,



für der erschöpfende Auskunft... [img]./grins.gif[/img]



wiehernde Grüße [img]./zwinkern.gif[/img]



Martin

Stop, das das Protokoll ist vom 19. Juli 07 und betrifft den damaligen FDP-Antrag 18 Jahre 4 Monate her #89589

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... und nicht den Antrag vom Land Hessen für eine generelle Ausnahme für Oldtimer!



Das Protokoll ist war auf 11.09.07 datiert, aber wer genau hinsieht, dem fällt auf, dass ganz unten links



"Berlin, den 19 Juli steht"



Da hängt jemand recht stark mit seiner Arbeit nach.



Gruß Maxe
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