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Re: Leute mit Verstand 18 Jahre 3 Monate her #90375

  • paul
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werden scheinbar IMMER weniger uebrigbleiben.



Kennen die ueberhaupt den Unterschied zwischen ungeregelter und geregelter Anlagen ???



Ist fuer die Meisten scheinbar dasselbe ???? Welch ein Burocratischer Unfug.



Obwohl die Letzen umweltfreundlicher sind, duerfen diese nicht eingebaut werden ???

Und erst sollten wegen dem Feinstaub doch alle nachgeruestet werden mit Katalysatoren usw ???

Und so was nennt sich RECHTstaat ????

Ich lach mich KAPUTT.



Wird Zeit zum Auswandern [img]./grins.gif[/img][img]./grins.gif[/img][img]./grins.gif[/img]

Re: Re: Lauter Beambten, 18 Jahre 3 Monate her #90376

  • Th. Dinter
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Hallo,

Bestandsschutz für eine alte Anlage?? Sie darf dann möglicherweise eingebaut sein, aber betrieben mit allen Teilen aus den 60igern??

Ich habe mich erkundigt vor ca. 2Monaten. Der Sachverständige hat kein Problem, eine LPG in einem H-Fahrzeug abzunehmen.

gruß

thomas

Re: Die Dinger in unseren Autos 18 Jahre 3 Monate her #90388

  • Der Maxe
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Zitat:

Also was soll das Theater???

Irgendwo in Deutschland wirds doch wohl noch ein paar Leute mit Verstand geben.



Hoffe ich...



Michael

Zitatende...........................................................................



Tja, bist du dir da so sicher das es soetwas unter den staatlichen Gehaltsempfängern gibt? Die haben ihre Richtlinien. Basta.



Wie dem auch sei, in zwei Jahren gibt es wieder das gleiche Problem und man ist auf das Gutdünken eines Prüfers angewiesen. Mal sehen, was er bis dahin für eine Laune hat und was ihm als Strafe (wenn bis dahin eine Festgelegt ist) droht wenn er es durchgehen lässt.



Re: Wiso machen andere Pruefer 18 Jahre 3 Monate her #90390

  • paul
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dann doch immer so ein Theater bei die Pruefung ausgerechtnet dann wenn dies Fahrzeuge schon solche ein Anlage EINGETRAGEN haben ???



Die ungeregelte Anlage gab es damals schon und sind Zeitgenoessisch.

Kann doch nicht so sein, dass wenn sie einmal eingetragen sind, dass naechste Mal beim TUV immer abgewiesen werden oder mann Bedenken gegen die Eintrahung einlegt ...........

Und da geht es immer nur um die Rechtmaessigkeit der EINTRAGUNG !!!



Bloed



[img]./grins.gif[/img]

Re: Du und der TÜV 18 Jahre 3 Monate her #90402

  • majus
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Moin Michael,



Bestandsschutz? Ja klar, die Anlage darf ja drin bleiben und auch betrieben werden. Aber dafür gibt es dann ggf. keine Steuerermäßigung. Das hat aber mit Bestandsschutz auch nix zu tun, meiner Meinung nach. Ausserdem spart Ihr ja dermaßen Spritkosten durch das LPG, da könnt Ihr doch auch die volle Steuer bezahlen [img]./zwinkern.gif[/img])



Auch wenn ich kein Fan von diesen Gasumbauten bin, ich gönne sie Euch ja, und auch das entsprechende H und die Steuerermäßigung.



Grüsse

Marius
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