Ganz so ist es nicht!
Die Gasanlage in einer Flosse ist nicht unbedingt H-Zulassungsfähig!
Grundbedingung: Die Gasanlage muss eine Alte sein wie sie Mitte bis Ende der 60er hergestellt und im W110, W111, W112 verbaut wurde. Ist es ein neueres Modell, muss diese Anlage mindestens 20 Jahre eingetragen sein wie sonstige eintragungspflichtige/nicht eintragungspflichtige Änderungen auch. So steht es in der deutschen Verordnung.
Verbaut man eine neue Anlage in der Flosse kann je nach Gemütszustand des Pfüfers das H aberkannt werden. Der TÜV-Prüfer hat absolut recht!! Der Dekra-Mann nicht.
Lest mal die genauen Bestimmungen für das H-Kennzeichen.
Was der Prüfer sagte, das die Prüfung zukünftig schärfer ausfallen soll mag stimmen denn es wird aussortiert. Offiziell bleibt alles beim alten, inoffiziel soll es strenger gehandhabt werden (weniger Augen zudrücken).
In der Schweiz wird es noch schlimmer kommen. Dort ist der sicherlich Bekannte Eigentümer des Citroen 5HP aus den 20er Jahren beheimatet. Die Fahrzeige in der sollen zukünftig von der FIVA angenommen werden mit Wagenpass etc. Erst dann erhält das Fahrzeug den Veteraneneintrag und damit den Veteranenstaus. Den Wagenpass wird dieses Fahrzeug nie bekommen da eine modernere Vorderachse mit einer Trommelbremsanlage in den 50ern verbaut wurde. Um den Veteraneneintrag zu bekommen, müsste das Fahrzeug zurückgerüstet werden auf eine VA ohne Bremsanlage. Sicherheit oder Abgaswerte hin oder her. Dies betrifft auch nachgerüstete moderne Klimaanlagen (nur mal so als Hinweis). Original muss sein!
Der Amtsschimmel beginnt zu wiehern!
Gruß Maxe