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Re: Re: Typischer Blödmann 18 Jahre 3 Monate her #90366

  • Maxe
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Ganz so ist es nicht!



Die Gasanlage in einer Flosse ist nicht unbedingt H-Zulassungsfähig!



Grundbedingung: Die Gasanlage muss eine Alte sein wie sie Mitte bis Ende der 60er hergestellt und im W110, W111, W112 verbaut wurde. Ist es ein neueres Modell, muss diese Anlage mindestens 20 Jahre eingetragen sein wie sonstige eintragungspflichtige/nicht eintragungspflichtige Änderungen auch. So steht es in der deutschen Verordnung.



Verbaut man eine neue Anlage in der Flosse kann je nach Gemütszustand des Pfüfers das H aberkannt werden. Der TÜV-Prüfer hat absolut recht!! Der Dekra-Mann nicht.



Lest mal die genauen Bestimmungen für das H-Kennzeichen.



Was der Prüfer sagte, das die Prüfung zukünftig schärfer ausfallen soll mag stimmen denn es wird aussortiert. Offiziell bleibt alles beim alten, inoffiziel soll es strenger gehandhabt werden (weniger Augen zudrücken).



In der Schweiz wird es noch schlimmer kommen. Dort ist der sicherlich Bekannte Eigentümer des Citroen 5HP aus den 20er Jahren beheimatet. Die Fahrzeige in der sollen zukünftig von der FIVA angenommen werden mit Wagenpass etc. Erst dann erhält das Fahrzeug den Veteraneneintrag und damit den Veteranenstaus. Den Wagenpass wird dieses Fahrzeug nie bekommen da eine modernere Vorderachse mit einer Trommelbremsanlage in den 50ern verbaut wurde. Um den Veteraneneintrag zu bekommen, müsste das Fahrzeug zurückgerüstet werden auf eine VA ohne Bremsanlage. Sicherheit oder Abgaswerte hin oder her. Dies betrifft auch nachgerüstete moderne Klimaanlagen (nur mal so als Hinweis). Original muss sein!



Der Amtsschimmel beginnt zu wiehern!



Gruß Maxe

Du und der TÜV 18 Jahre 3 Monate her #90367

  • Michael B.
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haben unrecht.

Lies nochmal genau:

Es geht hier nicht um eine noch zu erfolgende Eintragung, sondern um eine bereits erfolgte.



Eben hier greift Bestandsschutz - unabhängig davon ob JETZ eine Anlage neu eingetragen werden kann.

Nebenbei gibts immer noch keine Rechtsgrundlage, die eine Neueintragung explizit untersagt.

Da wurde viel geschwätzt, aber nix ist passiert.



Michael - der nötigenfalls den Verdampfer ins Handschuhfach schmeisst, wenn er zum TÜV fährt

Re: Du und der TÜV 18 Jahre 3 Monate her #90371

  • Raiorz
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Ja und nein: Bestandsschutz für die (neue) Gasanlage ja, für das H-Kennzeichen nein.

Eine (neue) Gasanlage kann also drin bleiben wenn das Fahrzeug normal zugelassen wird. Will man das H aber behalten muß die Anlage raus, oder gegen eine alte, schon damals verfügbare getauscht werden.

Es ist nämlich so das neuerdings bei jeder HU überprüft werden ob die für ein H-Kennzeichen nötigen vorraussetzungen noch vorliegen.

Rainer

Re: Alle ungeregelte Anlage 18 Jahre 3 Monate her #90373

  • paul
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waren derzeit schon verfuegbar.



Wenn sie etwas behaupten sollen die erst ihr Archiv complettieren bevor etwas wild herum zu rufen.



Ich habe ihm klare Beweise besorgt die zeigen, dass die ungeregelte Anlagen schon damals verbaut wurden in MEINEM w108 280SE 1972.



Vieles Unwissen REGIERT halt ........



Die Dinger in unseren Autos 18 Jahre 3 Monate her #90374

  • Michael B.
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werden doch exakt SO schon seit 40 Jahren gebaut.

Den Verdampfer gibts seit 40 Jahren ( okay, heute sind die Anschlüsse Plastik, damals wars Metall) ein Zylindertank ist ein Zylindertank - (okay heute gibts kein Handventil mehr weil verboten) und die Nummer mit Siebenundsechzigschlagmichtot stand auch nicht drauf...



Also was soll das Theater???

Irgendwo in Deutschland wirds doch wohl noch ein paar Leute mit Verstand geben.



Hoffe ich...



Michael
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