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Du und der TÜV 17 Jahre 2 Monate her #90367

  • Michael B.
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haben unrecht.

Lies nochmal genau:

Es geht hier nicht um eine noch zu erfolgende Eintragung, sondern um eine bereits erfolgte.



Eben hier greift Bestandsschutz - unabhängig davon ob JETZ eine Anlage neu eingetragen werden kann.

Nebenbei gibts immer noch keine Rechtsgrundlage, die eine Neueintragung explizit untersagt.

Da wurde viel geschwätzt, aber nix ist passiert.



Michael - der nötigenfalls den Verdampfer ins Handschuhfach schmeisst, wenn er zum TÜV fährt

Re: Du und der TÜV 17 Jahre 1 Monat her #90371

  • Raiorz
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Ja und nein: Bestandsschutz für die (neue) Gasanlage ja, für das H-Kennzeichen nein.

Eine (neue) Gasanlage kann also drin bleiben wenn das Fahrzeug normal zugelassen wird. Will man das H aber behalten muß die Anlage raus, oder gegen eine alte, schon damals verfügbare getauscht werden.

Es ist nämlich so das neuerdings bei jeder HU überprüft werden ob die für ein H-Kennzeichen nötigen vorraussetzungen noch vorliegen.

Rainer

Re: Alle ungeregelte Anlage 17 Jahre 1 Monat her #90373

  • paul
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waren derzeit schon verfuegbar.



Wenn sie etwas behaupten sollen die erst ihr Archiv complettieren bevor etwas wild herum zu rufen.



Ich habe ihm klare Beweise besorgt die zeigen, dass die ungeregelte Anlagen schon damals verbaut wurden in MEINEM w108 280SE 1972.



Vieles Unwissen REGIERT halt ........



Die Dinger in unseren Autos 17 Jahre 1 Monat her #90374

  • Michael B.
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werden doch exakt SO schon seit 40 Jahren gebaut.

Den Verdampfer gibts seit 40 Jahren ( okay, heute sind die Anschlüsse Plastik, damals wars Metall) ein Zylindertank ist ein Zylindertank - (okay heute gibts kein Handventil mehr weil verboten) und die Nummer mit Siebenundsechzigschlagmichtot stand auch nicht drauf...



Also was soll das Theater???

Irgendwo in Deutschland wirds doch wohl noch ein paar Leute mit Verstand geben.



Hoffe ich...



Michael

Re: Leute mit Verstand 17 Jahre 1 Monat her #90375

  • paul
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werden scheinbar IMMER weniger uebrigbleiben.



Kennen die ueberhaupt den Unterschied zwischen ungeregelter und geregelter Anlagen ???



Ist fuer die Meisten scheinbar dasselbe ???? Welch ein Burocratischer Unfug.



Obwohl die Letzen umweltfreundlicher sind, duerfen diese nicht eingebaut werden ???

Und erst sollten wegen dem Feinstaub doch alle nachgeruestet werden mit Katalysatoren usw ???

Und so was nennt sich RECHTstaat ????

Ich lach mich KAPUTT.



Wird Zeit zum Auswandern [img]./grins.gif[/img][img]./grins.gif[/img][img]./grins.gif[/img]

Re: Re: Lauter Beambten, 17 Jahre 1 Monat her #90376

  • Th. Dinter
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Hallo,

Bestandsschutz für eine alte Anlage?? Sie darf dann möglicherweise eingebaut sein, aber betrieben mit allen Teilen aus den 60igern??

Ich habe mich erkundigt vor ca. 2Monaten. Der Sachverständige hat kein Problem, eine LPG in einem H-Fahrzeug abzunehmen.

gruß

thomas
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