Geschrieben von sstaiger am 13. Januar 2004 01:14:41:
Als Antwort auf: Händlereigenschaften... geschrieben von Robert_D am 11. Januar 2004 15:58:34:
Hallo,
das mit "Bastlerauto" würde ich nicht von vornherein negativ sehen - das ist eher das typische "Einer schreibt Quatsch vom Andern ab" - siehe Ebay. Ist ja auch das Tollste da bei vielen Angeboten: "...kann man noch ohne Sorgen jahrelang mit fahren, alles hergerichtet..." und dann "...Bastlerfahrzeug ohne Gewährleistung da privat...".
Ein Nachweis der Zusicherung von Eigenschaften sollte hier nicht zu schwer sein
)
Wie auch immer der grundsätzliche Gegenstand ("Auto" oder "Bastlerfahrzeug" oder auch - ganz nett - "rollender Schrott") eines Angebots beschrieben ist ist für die Käuferseite erstmal irrelevant, solange die Beschreibung den (besichtigten) Tatsachen entspricht oder aber auch darunter liegt ( -> Bastelkram).
Wenn ein Käufer am Auto eine tolle, im Angebot nicht geführte Sonderausstattung erkennt muss er ja auch nicht nachträglich zahlen...
Ist ähnlich wie beim schriftlichen Kaufvertrag: auch wenn Du da "Rechnung über 20 Sahnetörtchen" oder "Rettet das Murmeltier" drüberschreibst ändert sich nichts am Vertragsgegenstand, nämlich dem Kauf einer Sache.
Simon