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THEMA:

1% Regelung und H Kennzeichen? 13 Jahre 6 Monate her #110152

  • ZwoAchtzigDreiFünfer SE/C
  • ZwoAchtzigDreiFünfer SE/Cs Avatar Autor
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Hallo,



kann man eigentlich ein Fahrzeug mit H Kennzeichen über die 1% Regelung als Firmenwagen anmelden? (eigene Firma)



Danke



Hendrik

Re: 1% Regelung und H Kennzeichen? 13 Jahre 6 Monate her #110153

  • HotBenz
  • HotBenzs Avatar
Hallo Hendrik,



theoretisch und (noch) praktisch funtioniert es.

Obwohl es zu Beginn des H-Kennzeichen lautete "keine gewerbliche Nutzung"



Nur müssen die Fahrzeugkosten in Relation zum 1%-Anteil stehen.



Bsp. Dein 280SE 3.5 QP (?) kostete 1971 ca. 32 tDM

d.h. nach der 1%-Regel sind 163,60 Euro/Monat zu versteuern

bzw. im Jahr 1963,20 Euro



Dem gegenüber stehen Steuer (191 Euro), Versicherung,

Spritkosten und Instandhaltung.

lohnt das ?

Das FA wird Dir nämlich auf die Finger gucken und ein Fahrtenbuch verlangen,

trotz 1%-Regelung (!)



Es lohnt (anscheinend) bei einer "rolling-restauration"

hier entstehen Kosten, die höher sind, jedoch erklärungsbedürftig werden können.



noch ein anderer Fall ist Leasing



Grüsse aus Kölle

Stefan





geht. 13 Jahre 6 Monate her #110159

  • Fokko
  • Fokkos Avatar
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Moin Hendrik,



mache ich nunmehr seit 10 Jahren mit unterschiedlichen Fahrzeugen.



Die Details macht allerdings meine Steuerberaterin.



Grüße,

Fo

Stop ! 13 Jahre 6 Monate her #110160

  • oemme
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Hallo Stefan,



bei der 1% Regelung fällt definitiv kein Fahrtenbuch an. Egal welches Baujahr das Fahrzeug hat. Die gewerbliche Nutzung eines Oldies ist in den meisten Fällen lohnenswert, zumal sämtliche Kosten geltend gemacht werden können und der Wagen in drei bis fünf Jahren abgeschrieben werden kann.

Grüße

Andreas

Re: Stopp ! 13 Jahre 6 Monate her #110163

  • HotBenz
  • HotBenzs Avatar
Hallo Andreas,



Tja..so ist das mit Theorie & Praxis.

Natürlich entscheidet fast jedes FA anders, aber für blöd muss man die nicht verkaufen.

Die können selbstverständlich "empfehlen" ein Fahrtenbuch zu führen,

macht aus meiner Sicht auch Sinn.



Nur wenn die Kosten in keiner Relation zum 1% Wert stehen, hat man ein Problem.

Man kann nicht ca. 1600 Euro nach 1% ansetzen...

und eine Instandhaltung von 10.000 Euro geltend machen.



Die 3-Jahre AFA sind eine andere Geschichte und trifft hier nicht zu.



Grüsse aus Kölle

Stefan

Re: Re: Stopp ! 13 Jahre 6 Monate her #110165

  • oemme
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Mit exorbitanten Instandhaltungskosten gegenüber einem geringen Anschaffungswert gebe ich Dir uneingeschränkt recht. Solch eine Rechnung geht verständlicherweise nach Hinten los. Eine "Empfehlung" ein Fahrtenbuch zu führen ist sicher ernstzunehmen, da tatsächlich von Distrikt zu Distrikt unterschiedlich entschieden wird. Die Kirche sollte eben im Dorf bleiben, dann gibt es auch keinen blöden Ärger.

Die AFA ist ein anderes Thema, aber gehört doch irgendwie zur Komplettierung dazu.

Viele Grüße

Andreas
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