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Re: Re: Re: Autohändler 13 Jahre 4 Wochen her #111838

  • Thorsten 250 SE/C
  • Thorsten 250 SE/Cs Avatar Autor
dagegen hat doch auch niemand etwas. So soll es sein: Wenn die Gewährleitung den Verkauf zu teuer machen würde, verkauf ich eben ausdrücklich nicht an privat. Oder ein klar ausgewiesenes Kommissionsgeschäft, bei denen der (ursprüngliche) Besitzer benannt wird und auch erst Geld bekommt wenn der Wagen vom Hof ist und ihn auch selbst wieder mitnehmen könnte, wenn es ihm zu lange dauert, sind ebenfalls unstrittig.



Ich stell mir gerade vor ich würde meinen Wagen bei einem Händler in Kommission gäben, und der würde dann alle potentiellen Käufer vom Hof jagen, sobald sie fragen, ob es ein Kommissionsgeschäft ist .... [img]./laecheln.gif[/img]











Re:Danke 13 Jahre 4 Wochen her #111839

  • paul
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werde mal nachforschen.

Re: Re: Re: Re: Autohändler 13 Jahre 4 Wochen her #111840

  • Strunz Auslaufmodell
  • Strunz Auslaufmodells Avatar Autor
Fakt ist an Uraltkisten kann immer was kommen egal wie gründlich man eine Durchsicht macht.Wenn dir nach 3 Monaten der Motor flöten geht ist der Händler haftbar.Auto hatte 200 000Km und du bist vieleicht gefahren wie eine Sau.So warum muß dann der arme Händler in Haftung treten. Ist doch wirklich ein Sch - Gesetz.Die hätten das Gesetz anders formulieren sollen. Zb bei einem Betrag ab

7000 Euro tritt die Gewährleistung in Kraft.Für das Geld kann man auch was verlagen.[img]./zwinkern.gif[/img]

Re: Autohändler 13 Jahre 4 Wochen her #111841

  • Pitterchen
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Fazit:



Lassefingawech, aber haste ja eh schon.

Re: 13 Jahre 4 Wochen her #111842

  • Strunz Auslaufmodell
  • Strunz Auslaufmodells Avatar Autor
Schließe mich zu 100% an.

Falsch! 13 Jahre 4 Wochen her #111843

  • Jörg_250SE
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Zitat: "Wenn dir nach 3 Monaten der Motor flöten geht ist der Händler haftbar."



Na, so "schlimm" ist es zum glück nicht. Es geht um Mängel, die beim Kauf bereits vorhanden waren, nicht um Mängel die nach dem Kauf aufgetreten sind.



Wenn der Motor beim Kauf einwandfrei gelaufen ist, und er 3 Monate später sauer gefahren ist, ist der Händler auch nicht haftbar.



Bei (seriösen) Händlern führt das dazu, dass die (bei einem 10 oder 15 Jahre alten Gebrauchtwagen fast immer vorhandenen) Mängel eben genau aufgelistet werden (müssen). Das geht von Beule hier bis hängende Tür da oder Roststelle dort.



Wenn der Händler den Kaufvertrag vernünftig vorbereitet, gibt es auch später kaum unliebsame Überraschungen.



Beim Privatmann dagegen findet man häufiger die Mentalität, dass Mängel oder Schäden verschwiegen werden und sich der (private) Käufer versucht rauszureden, "er hätte als Laie ja gar nichts gewusst" (obwohl der Kostenvoranschlag der Werkstatt in der Schreibtischschublade schlummert).



Und warum sollte ein Händler ein Auto nicht im Kundenauftrag verkaufen, wenn das legal ist und für ihn bzw. aus seiner Sicht Vorteile bringt?



Als Kunde MUSS ich ja nicht ein bestimmtes Auto kaufen. Wenn mir "im Kundenauftrag" nicht passt, dann passt eben das Auto nicht...



Gruß Jörg

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