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Antwort: Re: Tja, ...

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20 Jahre 5 Monate her #64619

paul

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Geschrieben von Paul
am 21. Oktober 2005 13:32:09:
Als Antwort auf: aberrrrrrr.... geschrieben von Konrad am 21. Oktober 2005 12:26:58:

wenn das alte Kenzeichenbreweis eingenommen wird oder ungueltig gemacht worden ist, kann doch Keiner/Niemanden etwas nachweisen ????
Wass heisst bei euch "UNGUELTIG" denn sonnst ??????? Fremde Welt !!!! Rechtlicher BLOEDSINN / IRRTUM ....
Mensch ihr macht es aber gans spannend ;-)
Unterentwickeltes Entwickelungsland ;0P




20 Jahre 5 Monate her #64616

konrad

konrads Avatar

Geschrieben von Konrad am 21. Oktober 2005 12:26:58:
Als Antwort auf: Re: wie ich da lese geschrieben von Paul am 21. Oktober 2005 12:15:48:

im Zweifel muß nachgewiesen werden können, dass alles Rechtens ist (also im einfachsten Falle eine Kopie des alten ungültigen Briefes mit allen Eintragungen dabei haben)...oder Herstellerbescheinigungen, ABE usw.

Trotzdem ändert sich das Procedere jetzt von "nicht eingetragen > Ärger" zu "nicht eingetragen > kann auch ok sein" bei Überprüfungen.
you figure,
Konrad




20 Jahre 5 Monate her #64615

hoffy

hoffys Avatar

Geschrieben von Hoffy
am 21. Oktober 2005 12:25:57:
Als Antwort auf: GRIIINS!!! geschrieben von Michael B. am 21. Oktober 2005 10:16:25:

Hi !!!

Ick denke mir da einige endschieden haben, die keine Ahnung haben. Spätestens bei Tüv wird man das erbrechen kriegen, oder beim Neukauf vom Wagen weil der schon durch 20 Händen gegangen is.

*Gruß Hoffy !!!




20 Jahre 5 Monate her #64614

paul

pauls Avatar

Geschrieben von Paul
am 21. Oktober 2005 12:15:48:
Als Antwort auf: zwei Antworten geschrieben von Konrad am 21. Oktober 2005 11:08:17:

wird da geschrieben "koennen" und steht da nicht "muessen".
Jetzt habt ihr selber "Freies Ermessen".




20 Jahre 5 Monate her #64613

Uwe

s Avatar

Geschrieben von Uwe 3.5 am 21. Oktober 2005 12:13:54:
Als Antwort auf: Stimmt nicht ... geschrieben von Mario am 21. Oktober 2005 09:03:15:

... dass das einer schreiben würde.
Stand ja zu genüge in der "Fachpresse".

Wenn wir mal bei den richtig wichtigen Dingen auch so schnell wären...





20 Jahre 5 Monate her #64612

konrad

konrads Avatar

Geschrieben von Konrad am 21. Oktober 2005 11:08:17:
Als Antwort auf: Waaas? Der Fahrzeugbrief ist schon abgeschafft? geschrieben von blueangel_V8 am 20. Oktober 2005 22:32:04:

einmal zum Thema "neue" Papiere,
grauenhaft wie laienhaft das zumindest in Ddorf abläuft.

Ich habe geschlagene drei halbe tage dafür verbraucht, weil die mit ihren eigenen Laden nicht zurechtkamen (und wahrscheinlich immer noch nicht kommen).

Mit der unfreundlichen Dame von der Wartezettelvergabe gab es schon den ersten Disput > ich wollte ne preisliste was das denn nun kostet. Ich bestand darauf dass zu jedem ordentlich geführten Geschäft eine entsprechende Auskunft gehört allein schon deshalb weil ich genau dieses Geld doch mindestens dabei haben muss. Nichts, nada....

es wäre ja jetzt so ein Chaos entstanden..sie hätten doch erst zwei Monate vorher die neuen Formulare bekommen und könnten nix dafür.

Genau, so ist es ja immer, kann keiner was dafür. Dass ALLES seit 99 im europäischen Gesetzesblatt steht und sich Dland als allerletztes (wie üblich) drum gekümmert hat musste sie dann von mir lernen. die Warteschlangen waren gigantisch und so musste ich zwei mal unverrichteter Dinge zurückkehren.
Dazu klingt dieses Zitat von deren site wie der blanke Hohn
Bitte bedenken Sie, dass alle im Zusammenhang mit der Zulassung eines Fahrzeuges notwendigen gesetzlichen Forderungen nicht zum Ärger der Bürgerinnen und Bürger geschaffen wurden, sondern zum Schutz der Allgemeinheit. Also auch zu Ihrem persönlichen Schutz.
Auf den Schutz verzichte ich dann doch gerne, vor allem wenn ich sehe wieviel effizienten das in Finnland gehandhabt wird (Abgabe der Papiere an ausgewählten Tankstellen, ne Woche später hat man die Zulassung per Post wieder)


der zweite teil, was steht drin...
Sehr viel weniger, z.b. nur noch die größte Reifengrösse. Mal sehen was das für Diskussionen mit den Grünen gibt, u.U. ist man verpflichtet ABE und Freigaben mitzuführen.

einstufung Oldtimer im Prinzip nur über die Kennzeichenvergabe mit "H"

Und wer Flgasanlage vorher eingetragen hatte, kann das jetzt auch wieder im Schein aufführen lassen, wer nicht, läßt das halt großzügig frei,
*gruesse
Konrad
OHNE Wunschkennzeichen, ist eh teuer genug


nicht zum Ärger.....

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