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Antwort: Beweise sammeln...

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20 Jahre 4 Monate her #65493

CS_280

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Geschrieben von CS_280 SE 3,5 Coupé am 11. November 2005 08:47:44:
Als Antwort auf: Kommt auf den Kaufvertrag an. geschrieben von 70er Coupe am 10. November 2005 08:56:43:

Moin,
ein gespachtelter Unterboden ist ein starkes Indiz für arglistige Täuschung, und dafür haftet der Verkäufer immer, egal was im Vertrag steht. Deshalb schließe ich mich der Auffassung von Jan D. an, daß Internetforen die falsche Quelle für Rechtsrat sind. Laß Dich von einem Anwalt beraten, und zwar BEVOR du irgendwelche Schritte einleitest.
Gruß, Christoph (auch Anwalt, aber anderes Spezialgebiet als Autokäufe)





20 Jahre 4 Monate her #65465

auch

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Geschrieben von auch Autohändler am 10. November 2005 12:30:03:
Als Antwort auf: Beschiss beim Autokauf geschrieben von michael am 10. November 2005 08:45:52:

Hallo,

ich bin auch Autohändler und kenne die üblichen Tricks.

Der Händler kann die Sachmängelhaftung NICHT ausschließen. Er kann sich nicht teilen in Privat- und Geschäftsmann. Er ist immer Händler. Der Fall ist recht einfach, Du kannst das Auto zurückgeben




20 Jahre 4 Monate her #65456

Jan

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Geschrieben von Jan D. am 10. November 2005 09:25:25:
Als Antwort auf: Beschiss beim Autokauf geschrieben von michael am 10. November 2005 08:45:52:

Hallo,
was rechtliche Hinweise angeht, sind Internetforen bekannt für reichlich falsche Informationen. Jeder schreibt so wie sein Gechtsgefühl das grade empfindet. In so fern kann ich Dir nur empfehlen zu einem Anwalt zu gehen, der kann Dir sicher mehr helfen als dieses Forum. Trotzdem kann ich Dir noch etwas Mut machen: üblicherweise verkaufen Händler die Fahrzeuge wie in Deinem Fall nicht persönlich als Privatperson, sondern über einen dritten wie z.B. den Ehepartner. Da dieses Vorgehen sicherlich nicht ohne Grund gewählt wird, vermute ich, dass der Händler keine guten Karten hat.
Viele Grüße,
Jan





20 Jahre 4 Monate her #65452

AB

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Geschrieben von AB am 10. November 2005 08:58:07:
Als Antwort auf: Beschiss beim Autokauf geschrieben von michael am 10. November 2005 08:45:52:

Moin,

böser Fall. Mit den rechtlichen Geschichten kenne ich mich nicht so aus, aber selbst als Privatverkauf hättest Du gute Chancen den Kauf rückgängig zu machen oder Nachbesserung zu verlangen, da er Dich ja bestimmt nicht auf Motorschaden und gespachtelten Unterboden hinngewiesen hat...

Mit Sicherheit interessiert sich aber das Finanzamt für gehäufte Privatverkäufe!

m Fall der Fälle müßtest Du sicherlich nachweisen, daß er privat etliche Autos verkauft - also handelt. (hinfahren - Hof fotografieren,...)

Gruß Andreas




20 Jahre 4 Monate her #65451

70er

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Geschrieben von 70er Coupe am 10. November 2005 08:56:43:
Als Antwort auf: Beschiss beim Autokauf geschrieben von michael am 10. November 2005 08:45:52:

Wenn ihr im Kaufvertrag Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen habt und Du das Fahrzeug "wie gesehen" gekauft hast ohne Zusicherung von Eigenschaften, wirst Du schlechte Karten haben.




20 Jahre 4 Monate her #65450

michael

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Geschrieben von michael am 10. November 2005 08:45:52:

Hallo zusammen,

vor gar nicht allzu langer Zeit (2 Wochen) habe ich einen 250S Bj.66 gekauft. Der Wagen stand an auf einem privaten Grundstück, auf dem noch mehrere Autos zum Verkauf angeboten wurden. Der Verkäufer erzählte mir aber dieser Verkaufsplatz gehöre einem Bekannten. Ich habe das Auto dann gekauft und kurze Zeit später stellt sich heraus, dass der Unterboden gespachtelt ist und der Wagen einen Motorschaden hat. Es hat sich nun herausgestellt, dass der gute Mann ein Händler ist und alle Auto, die auf dem Platz standen, seine sind. Bei einem Telefonat mit dem Verkäufer hat meinte er nur: mein, von ihm gekauftes Auto, sei sein privates Auto gewesen und er würde es weder zurück nehmen und auch keine Garantie geben. Meine Frage

Kann ein Autohändler einfach sagen "Dieses Fahrzeug habe ich privat verkauft und übernehme keine Garantie"?

Gibt es in der Rechtssprechung schon Vergleichsfälle?

Vielen Dank für Eure Hilfe

michael




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