Geschrieben von CS_280 SE 3,5 Coupé am 11. November 2005 08:47:44:
Als Antwort auf: Kommt auf den Kaufvertrag an. geschrieben von 70er Coupe am 10. November 2005 08:56:43:
Moin,
ein gespachtelter Unterboden ist ein starkes Indiz für arglistige Täuschung, und dafür haftet der Verkäufer immer, egal was im Vertrag steht. Deshalb schließe ich mich der Auffassung von Jan D. an, daß Internetforen die falsche Quelle für Rechtsrat sind. Laß Dich von einem Anwalt beraten, und zwar BEVOR du irgendwelche Schritte einleitest.
Gruß, Christoph (auch Anwalt, aber anderes Spezialgebiet als Autokäufe)